[Typo3-UG NRW] Mail von meta3.at

Flint Stelter stelter at ddas.de
Thu Aug 4 14:46:25 CEST 2005


Am 04.08.2005 um 14:18 schrieb Bernd Dudalski:

>>>  ... und darf demzufolge auch verkauft werden ...
>>>
>>
>> GPL software darf nicht verkauft werden, allenfalls support
>> Einheiten. http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
>>
>
>
> Aha. Und woraus schließt Du das? Zitat aus der preamble aus der o.g.
> Quelle:
>
> (2. Absatz erster Satz)  When we speak of free software, we are
> referring to freedom, not price.

soweit ich es verstanden habe, kann im Zusammenhang mit GPL´ed  
software eigentlich nur dreierlei für Hartgeld angeboten werden:
1. der physikalische Prozess des Kopierens auf ein Medium
2. Installation / support o. eine Garantie
3. Dokumentation

Gute Beispiele, die alle drei Punkte umfassen, sind diverse Linux  
Distributionen.
"You may charge a fee for the physical act of transferring a copy,  
and you may at your option offer warranty protection in exchange for  
a fee."
Sicherlich kann jetzt jmd. eine Extension schreiben, diese auf CD  
pressen und diesen Vorgang mit EUR 900 beziffern, ich wette jedoch  
das diese Praxis rechtlich nicht wassertauglich ist.
Nur wer hat da genug Langeweile / Energie, um sich dessen anzunehmen.

>
> Da steht nichts von donation oder ähnlichem, sonder von einem Preis.
> Frei bedeutet Freiheit aber nicht kostenlos.
>
>
>>> Ob das nun Sinn macht, etwas zu verkaufen, das der erstbeste Kunde
>>> gemäß GPL
>>> weiterverschenken darf, sei mal dahingestellt.
>>>
>>
>> also in der Realität ist es eher anders herum.
>> eine custom extension wird hergestellt, und der Kunde wird etwas,
>> wofür er die Entwicklung berappt hat, i.d.R. nicht veröffentlichen,
>> oder einer Veröffentlichung widersprechen.
>> insofern wird Firma XYZ versuchen  eine individuell erstellte
>> extension schon das eine oder andere mal zu verkaufen.
>> Ob das rechtens ist, steht auf einem anderem Blatt.
>> Aber wer wird sich schon einen Anwalt nehmen, und software
>> freiklagen? Ich hoffe noch auf einen Präzedenzfall!
>>
>
> Da wirst Du aber lange warten können. Du kannst niemanden zwingen  
> seine
> Software in der Allgemeinheit zu veröffentlichen. Auch wenn sie unter
> der GPL steht. Lediglich wenn Du SW die unter der GPL steht  
> verwendest,
> erweiterst etc. und dann das Ergebnis weitergibst oder verkaufst  
> bist Du
> verpflichtet auch den Sourcecode mit an den Empfänger  
> weiterzugeben. Und
> derjenige darf damit machen was er will. Er darf es veröffentlichen,
> braucht es aber nicht.
>
>
>> Wie gesagt, das sponsoring stört niemanden, der Verzicht auf
>> Veröffentlichung schon.
>>
>
> Mag sein, dass es Dich stört, aber es ist schon das gute Recht das  
> beide
> Vertragsparteien haben...

Habe mal was in der engl. Liste gelesen, wo Kasper selbst meinte,  
allein nicht lauffähige, mit T3 verzahnte (nutzt die API) Software  
sei automatisch GPL´ed, und müsse theoretisch freigegeben werden.
Zu diskutieren ob man das jetzt auf Herausgabe pochen / klagen kann  
ist mir dann aber zu müßig, da hoffe ich, wie gesagt, auf einen  
Präzedenzfall.
Fakt ist, GPL basiert auf geben und nehmen, und die meisten nehmen nur.
Und *das* stört mich allerdings.

gruß
flint

>
> Gruß Bernd
>
> _______________________________________________
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