[Typo3-UG NRW] Mail von meta3.at

Bernd Dudalski bernd at dudalski.de
Thu Aug 4 14:18:33 CEST 2005


> >  ... und darf demzufolge auch verkauft werden ...
> 
> GPL software darf nicht verkauft werden, allenfalls support 
> Einheiten. http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html


Aha. Und woraus schließt Du das? Zitat aus der preamble aus der o.g.
Quelle:

(2. Absatz erster Satz)  When we speak of free software, we are
referring to freedom, not price. 

Da steht nichts von donation oder ähnlichem, sonder von einem Preis.
Frei bedeutet Freiheit aber nicht kostenlos.

> > Ob das nun Sinn macht, etwas zu verkaufen, das der erstbeste Kunde
> > gemäß GPL
> > weiterverschenken darf, sei mal dahingestellt.
> 
> also in der Realität ist es eher anders herum.
> eine custom extension wird hergestellt, und der Kunde wird etwas,  
> wofür er die Entwicklung berappt hat, i.d.R. nicht veröffentlichen,  
> oder einer Veröffentlichung widersprechen.
> insofern wird Firma XYZ versuchen  eine individuell erstellte  
> extension schon das eine oder andere mal zu verkaufen.
> Ob das rechtens ist, steht auf einem anderem Blatt.
> Aber wer wird sich schon einen Anwalt nehmen, und software 
> freiklagen? Ich hoffe noch auf einen Präzedenzfall!

Da wirst Du aber lange warten können. Du kannst niemanden zwingen seine
Software in der Allgemeinheit zu veröffentlichen. Auch wenn sie unter
der GPL steht. Lediglich wenn Du SW die unter der GPL steht verwendest,
erweiterst etc. und dann das Ergebnis weitergibst oder verkaufst bist Du
verpflichtet auch den Sourcecode mit an den Empfänger weiterzugeben. Und
derjenige darf damit machen was er will. Er darf es veröffentlichen,
braucht es aber nicht. 

> Wie gesagt, das sponsoring stört niemanden, der Verzicht auf  
> Veröffentlichung schon.

Mag sein, dass es Dich stört, aber es ist schon das gute Recht das beide
Vertragsparteien haben...

Gruß Bernd




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