[TYPO3-german] Google Analytics -> Was ist mirt Adsense?

Jan Kornblum jan.kornblum at gmx.de
Fri Jan 21 21:52:14 CET 2011


Hi Martin,

>> Prinzipiell haftest man sowieso eher nicht 
>> bzw. nur für das "im Rahmen des zumutbaren" oder "willkürlich 
>> unterschlagenen".
>> Doch gab es kürzlich ein nettes Beispiel: Betreiber -> setzt Link auf 
>> externe (überprüfte) Seite -> von dieser Seite gab es einen Link auf 
>> eine weitere eterne Seite mit konderprnographischem Inhalt: Der 
>> Betreiber (der vom Anfang) wurde belangt! Die OLG's entscheiden mal so, 
>> mal so...
>
> Hast Du dafür mal einen Link?

Ich habe jetzt ewig gesucht aber nicht mehr gefunden. Nur was 
ähnliches, aber das trifft nicht so exakt zu wie das, was ich damals 
gelesen hatte:

http://www.heise.de/ct/meldung/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig-Update-210371.html

>> Ich hatte kürzlich für einen Kunden selbst mit einer großen, 
>> namenhaften und weltweit tätigen Anwaltskanzlei zu tun: Tenor des 
>> Anwalts war, dass der Kunde den Disclaimer lieber "reinnehmen soll", 
>> "auch wenn dieser rechtlich kaum etwas bewirkt"....
>
> Das Problem ist, daß er nach Ansicht aller Anwälte, die sich mir gegenüber
> dazu geäußert haben, sehr wohl etwas bewirkt. Und zwar genau das Gegenteil
> dessen, was man wollte. Man sagt damit ausdrücklich, daß man einen
> eventuellen Link auf Seiten mit Rechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt
> (WIMRE, aus dem Gedächtnis) und dann in Folge tatsächlich haftbar gemacht
> werden kann. Deshalb haben die alle dringend davon abgeraten einen solchen
> Disclaimer anzubringen. Eben _weil_ er rechtlich etwas bewirkt.

Dass es sich so verhalten kann wusste ich nicht, aber klingt logisch. 
Ich frage mich nur, wie 300€/Stunde Anwälte einer namenhaften Kanzlei 
einem Kunden dann dennoch sowas "andrehen"...???

>> Und zum Thema GA war die Aussage: "privat würde ich es integrieren, als 
>> Anwalt würde ich davon abraten"...
>
> Da rate ich mal, den Anwalt zu wechseln. Es sei denn, man ist bereit, eine
> Abmahnung in Kauf zu nehmen.

Naja, seine Aussage als Anwalt ist doch richtig. Und mit "privat" 
meinte er primär den positiven Nutzen von GA. Das habe ich falsch 
dargestellt, das war keine direkte Aufforderung des Anwalts ;)

LG, Jan




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