[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Lars Brinkmann brinkmann.lars at gmail.com
Wed Sep 12 15:43:34 CEST 2007


Hallo Peter,

> Grundsätzlich gilt auch, dass eine künstlerische Leistung nur dann
> abgabenpflichtig ist, wenn die Firma, die diese Leistung in Auftrag
> gegeben hat, dies regelmäßig tut und von den in Auftrag gegebenen
> Leistungen ihrerseits wieder profitiert. Wenn das auf eure Kunden
Das ist so nicht ganz richtig. Auch einmalige Leistungen sind
abgabepflichtig. Egal, ob man davon profitiert, oder nicht. Bei
Betriebsfesten mit Musikunterhaltung würde eigentlich Abgabepflicht
bestehen. Da aber die Musiker nicht darauf hinweisen müssen und viele
Unternehmer es nicht wissen, wird hier häufig nicht gezahlt. Aber
Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.

Viele Grüße, Lars Brinkmann


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