[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Peter Linzenkirchner peter at linzenkirchner.de
Wed Sep 12 16:14:25 CEST 2007


Hallo Lars,

Am 12.09.2007 um 15:43 schrieb Lars Brinkmann:

> Hallo Peter,
>
>> Grundsätzlich gilt auch, dass eine künstlerische Leistung nur dann
>> abgabenpflichtig ist, wenn die Firma, die diese Leistung in Auftrag
>> gegeben hat, dies regelmäßig tut und von den in Auftrag gegebenen
>> Leistungen ihrerseits wieder profitiert. Wenn das auf eure Kunden
> Das ist so nicht ganz richtig. Auch einmalige Leistungen sind
> abgabepflichtig. Egal, ob man davon profitiert, oder nicht. Bei
> Betriebsfesten mit Musikunterhaltung würde eigentlich Abgabepflicht
> bestehen. Da aber die Musiker nicht darauf hinweisen müssen und viele
> Unternehmer es nicht wissen, wird hier häufig nicht gezahlt. Aber
> Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.

KSVG:

"Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für  
Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit  
betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige  
Künstler oder Publizisten erteilen."
"Zur Künstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet, die  
nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder  
Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres  
Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung  
Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht  
mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische  
oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten  
werden, liegt eine nur gelegentliche Erteilung von Aufträgen im Sinne  
des Satzes 1 vor. "

http://bundesrecht.juris.de/ksvg/__24.html

Das ist doch eindeutig oder? Der Metzger von Nebenan, der einmal eine  
Webseite machen lässt, ist nicht abgabepflichtig. Eine Firma, die  
öfter als dreimal im Jahr Printwerbung designen lässt, schon. Für das  
interne Betriebsfest aber wiederum nicht.

Klar, die KSK dehnt das so weit aus, wie sie nur können und Urteile  
gibt es (noch) nicht. Aber alles muss man sich nicht gefallen lassen.

Zur Ausdehnung auf Programmierleistung:

"Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder  
bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses  
Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer  
Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt."

http://bundesrecht.juris.de/ksvg/__2.html

Und nur Entgelte für deren Rechnungen sind abgabepflichtig. Da fällt  
ein Typo3-Programmierer eindeutig nicht darunter.

Für Verlage, Volkshochschulen und Kunsthändler gibt es übrigens  
Ausgleichsvereinigungen, die die Abrechnung mit der KSK übernimmt.  
Das vereinfacht die Angelegenheit enorm und kostet nur einen geringen  
Jahresbeitrag. Ich weiss nicht, ob es das für andere Bereiche auch  
gibt, aber ich gehe mal davon aus. Am besten erkundigt ihr euch - ich  
bin bereits versorgt ...

Ähm, hier sollte man telefonisch Auskunft dazu bekommen:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/abgabepflicht/ 
ausgleichsvereinigungen.php



Gruß

Peter

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