[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Peter Linzenkirchner peter at linzenkirchner.de
Wed Sep 12 15:34:05 CEST 2007


Hallo Thorsten,
Am 12.09.2007 um 14:08 schrieb Thorsten:

> Nein, das nicht, allerdings waren unsere Kunden mit der  
> Einschätzung des
> Begriffes Webdesign leicht überfordert. Unser Part bestand hier eben
> auch nicht im "Design" sondern darin, eine grafische Vorlage eines
> (nicht von uns, sondern vom Kunden engagierten) Grafikers zuerst in  
> eine
> HTML-Vorlage und daraus in TYPO3-Templates umzusetzen. Das fällt
> ziemlich unstrittig in die Rubrik Programmierung (auch wenn HTML- 
> Coding
> nicht wirkliche Programmierung ist ...)

>> Programmierung zählt NICHT zu den Abgabeleistungen der KSK. Die haben
>> sich ja seinerseits sogar gesträubt, Webdesigner aufzunehmen, da die
>> künstlerische Leistung nicht hoch genug ist.
>
> Ist schon klar, nur versuchen die auf Teufel komm raus alles in die  
> Ecke
> "Webdesign" zu schieben was irgendwie im Web zu sehen ist. Ich habe  
> den
> Eindruck, dass den Kontrolleuren der KSK der Unterschied selbst  
> nicht so
> ganz bewusst ist.

Wie habt ihr denn die Rechnung gestellt? Über "Aufbau einer Webseite"  
oder gar allgemein "Webdesign"? Eventuell mit einem Firmenkopf, in  
dem auch noch Webdesign steht?

Würden die eine Rechnung über "Implementierung und technische  
Anpassung eines Contentmanagement-Systems" ebenfalls in die Richtung  
Design drücken? Ich denke nicht - und falls ja, würde es sich  
rentieren, das anzufechten.

Ich würde auf jeden Fall von der gesamten Rechnung jeden Begriff  
eleminieren, der in Richtung Design weist und durchgehend von  
Programmierung und technischer Umsetzung sprechen. Falls doch einmal  
Designleistung dabei ist, wird diese in einer gesonderten Rechnung  
ausgewiesen, dann hat man zumindest Chancen, den Bescheid  
anzufechten. Lasst euch entsprechend beraten, da geht durchaus was.

Grundsätzlich gilt auch, dass eine künstlerische Leistung nur dann  
abgabenpflichtig ist, wenn die Firma, die diese Leistung in Auftrag  
gegeben hat, dies regelmäßig tut und von den in Auftrag gegebenen  
Leistungen ihrerseits wieder profitiert. Wenn das auf eure Kunden  
zutrifft, dann sollten diese Kunden sich generell schlau machen, weil  
das natürlich viele andere Bereiche betrifft: externe Texter,  
Publizisten, Lektoren, Musiker, Designer und Mediengestalter, sowohl  
im Web wie auch im Printbereich. Es betrifft auch die Gestaltung von  
Anzeigen in Zeitungen usw.

Wenn ihr die Vorlagen von externen Grafikern bekommt, die ihrerseits  
euch eine Rechnung stellen und nicht direkt an eure Kunden, so hat  
das Spiel übrigens erst begonnen: Dann kommt die KSK nämlich auch  
noch zu euch und ihr müsst für diese Rechnungen selbst nochmals 5%  
abdrücken.


Gruß
Peter

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