[TYPO3-german] Spam durch cront-it. Wo sind wir denn hier? Bricht das grosse Abwerben an!!!!!!!!

meier meier911 at web.de
Thu Jan 12 21:29:17 CET 2006


Lars Brinkmann schrieb:

Hallo!

> 
> 
>>Das *neue* UWG sieht das aber anders.
> 
> Auch hier ist alles so schwammig formuliert, dass 20 Richter zu 20
> verschiedenen Ergebnissen kommen können.

Da auch Richter nicht Spamfrei sind, wird es wohl keinen Richter geben 
der zu 100% neutral ist :-)

Siehe dir die ganzen Urteile zu Spam an.

> 
> 
>>§ 7 Unzumutbare Belästigungen
> 
> Und wo bitte ist die Unzumutbarkeit definiert?
> 
> 
>>3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
>>Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
>>Adressaten vorliegt;
> 
> Wie ich bereits schon einmal geschrieben habe, ist ein Kontaktformular
> auf einer Webseite in erster Linie KEINE elektronische Post. Erst der
> Anbieter des Formulars macht daraus eine Email, weil er es so haben
> möchte. Man kann die Formulardaten auch anderweitig verarbeiten. Aber
> egal. Diskutieren macht hier keinen Sinn, weil sich selbst die
> Rechtsprechung nicht eindeutig äußert.

Du hast das Kontaktformular reingebracht.
Ich wollte nur darstellen das eine Email reicht, denn du schreibst 
mehrmals das Spam nur Massenmailings sind.
Und das stimmt eben nicht.


> 
> 
>>(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei
>>einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
> 
> 
>>3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
> 
> Hahaha. Toller Text. Und wo muss er der Verwendung widersprechen? Das
> macht doch alles keinen Sinn. Wenn man nur diesen Absatz liest, müsste
> der Anbieter eines Kontaktformulars ja direkt daneben schreiben, dass
> man dieses aber auf keinen Fall für Werbezwecke nutzen darf.

Du hast es nicht verstanden.
Er kann erst widersprechen wenn er vorher mal zugestimmt hatte.
Wenn er nicht zugestimmt hatt, wie soll er denn da widersprechen?



> 
> 
>>Es ist egal ob es eine Kontaktaufnahme war oder ein Massmailing.
> 
> Nein, ist es nicht. Denn mit einer gelungenen Formulierung und
> geschickter Rhetorik lässt sich alles drehen und wenden wie man es
> gerne hätte. Ein sehr guter Anwalt kann Dich aus so einer Situtation
> möglicherweise herauspauken, während ein frisch von der Uni kommender
> so einen Prozess vielleicht völlig herhagelt. Und das bei gleicher
> Sachlage.

Erzähle das mal Freenet, denn die sind gerade wegen Spam verurteilt 
worden. Ist aber noch nicht rechtskräftig.
Dort stellte der Richter sogar fest, das nicht mal die Emailadresse 
angegeben werden muss, es reicht wenn er sein Name und Adresse angegeben 
hat.




meier



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