[TYPO3-german] [Off-Topic?] "Gefällt mir-Button" u. deutsches Recht - wie handhabt ihr das?

Stephan Schuler Stephan.Schuler at netlogix.de
Wed Oct 12 11:15:13 CEST 2011


Hallo zusammen.


Entweder ich habe etwas nicht mitbekommen oder einige hier sind ganz gehörig auf dem Holzweg.

Der Nutzer, also derjenige der eine Webseite mit einem "Like it"-Button *ansieht* hat natürlich
Rechtlich mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen.
Dieser Benutzer wird auch nicht dadurch entmündigt, dass man dem Webseitenbetreiber Auflagen
macht. Es wird keinesfalls dem Besucher einer Webseite vorgeschrieben, ob er nun Facebook ansehen
darf oder nicht.

Die Auflagen *an den Betreiber der Website* sind der Gestalt, dass er nicht ohne Zustimmung des
Besuchers persönliche Daten über den Besucher an andere (in diesem Fall Facebook) weitergeben
darf -- Einschränkungen im Rahmen einer juristisch einwandfreien Auftragsdatenverarbeitung will
ich nicht weiter beleuchten weil das nicht im Zusammenhang mit Facebook steht.

Beispielsweise darf ich (also Softwareentwickler) vollkommen straffrei ein Firefox-Plugin schreiben,
dass dem einzigen Zweck dient, die aktuell besuchte Webseite auch ohne Like-It-Button an Facebook
zu meldet. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich dieses Plugin zu besorgen und zu installieren,
wodurch er selbst zustimmt, seine Daten an Facebook weiterzugeben. Erst wenn Mozilla anfangen
würde, dieses Plugin mit jedem neuen Firefox automatisch auszuliefern, würde auf irgend einer
Mozilla-Mailingliste exakt die Diskussion geführt werden müssen wie sie hier gerade stattfindet. Das
Beispiel ist gar nicht so weit hergeholt, die Autovervollständigung im integrierten Firefox-Suchfeld
rechts oben ist genau das.


Bezug nehmend auf den ersten Link des Eingangsposts:
Über Sinn und Unsinn der Haltung gegen den Heise-Two-Click-Button kann man sich streiten. Wenn
die von Heise veröffentlichte Lösung juristisch deshalb nicht ausreichend ist weil die Benutzer bei
einer Zustimmung (ihre Daten an Facebook zu übertragen, mit dem Hinweis dass Facebook damit
dann anstellt was es will ohne dass der Webseitenbetreiber Einfluss darauf hat) trotzdem nicht
genügend Kenntnis darüber hat worauf er sich einlässt, dann ist (für meinen juristischen Laien-
verstand) grundsätzlich Facebook zu verbieten. Das betrifft dann die Betreiber von Facebook, die
so lange ihren Dienst in Deutschland nicht betreiben dürften bis entsprechende Informationen
veröffentlicht sind, genauso wie die bloße Verlinkung von Facebook.


Ich für meinen Teil sehe die Heise-Lösung als ausreichend an.



Stephan Schuler
Web-Entwickler

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: typo3-german-bounces at lists.typo3.org [mailto:typo3-german-bounces at lists.typo3.org] Im Auftrag von Michael Meurer
Gesendet: Mittwoch, 12. Oktober 2011 10:43
An: typo3-german at lists.typo3.org
Betreff: Re: [TYPO3-german] [Off-Topic?] "Gefällt mir-Button" u. deutsches Recht - wie handhabt ihr das?

Ich persönlich brauche es auch nicht, Martin.

Die Mündigkeit fängt für mich aber da an, dass ich als Benutzer nicht in der Lage bin, zu entscheiden, ob FB (oder wer auch immer) wissen darf, wo ich bin oder was ich mache.
Warum bekommt der User rechtliche Konsequenzen, weil der Anbieter mit seiner Methode gegen geltendes Recht verstoßen könnte:

Zitat aus [1]
> Zudem setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass Nutzende wissen,
> worin sie einwilligen. Da Facebook aber bisher nicht offenlegt, was es
> mit den Nutzerdaten macht, fehlt es weiterhin an der nötigen
> Information.",

Das heißt im Umkehrschluss, dass der ULD noch gar nicht weiß, ob und wie gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Und noch ein Zitat aus [3]
> Hinter dem Verhalten der Staatskanzlei steckt System.
> Anders als bei Privatfirmen, bei denen das ULD Löschungen anordnen und
> Geldbußen aussprechen kann, sieht das BDSG dies im
> öffentlich-rechtlichen Behördenbereich nicht vor. Hier besteht nur die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung, die dann von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird.

Soviel zu einem Rechsstaat bei einem Rechtsverstoß (wenn es den einer ist)....

Soll der ULD doch mal den Trojaner da durchjagen, den der CCC gefunden hat. *lach*

Nicht ganz soo passend der Vergleich, aber dann dürfte ich auch nicht in mein Auto steigen, weil irgend wer gegen das Verkehrsrecht verstoßen könnte und ich deswegen einen oberbösen Unfall bauen könnte.

Meine Meinung...
Michael

[1]
http://www.dr-bahr.com/news/das-uld-facebook-datenschutz-auf-in-eine-neue-absurde-runde.html
[2]
http://www.dr-bahr.com/news/uld-bleibt-dabei-einleitung-von-verfahren-wg-gefaellt-mir-button-von-facebook.html
[3]
http://www.dr-bahr.com/news/uld-mahnt-staatskanzlei-von-schleswig-holstein-wg-facebook-button-ab.html



Am 12.10.2011 09:46, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Michael,
>
> Michael Meurer schrieb:
>
>> Guten Morgen zusammen.
>> Scheinen ja nicht viele Kontakt mit zu haben....
>>
>> @ Andreas
>> Erst einmal hatte ich geschrieben, dass es sich (im beschriebenen
>> Fall) um die Website einer Sportschule handelt. Wenn ich einen Sportverein o.
>> Ä. in meiner Nähe suche, google ich bestimmt nicht beim
>> niederländischen, englischen oder anderem "ausländischen" google...
>>
>> Ich empfinde die Sitution auch als Entmündigung des Bürgers.
>
> Findest Du? Wenn ich ehrlich bin, kann ich dem überhaupt nichts
> abgewinnen, daß Facebook immer weiß, auf welchen Seiten ich gerade was lese.
> Insbesondere da ich mit Facebook nichts zu tun habe. _Wenn_ ich will,
> daß Facebook das weiß, dann kann ich denen das mitteilen. Und _das_
> empfände ich dann als mündig. Aber nicht, wenn die das ohne mich zu
> fragen und bei vielen anderen ohne daß die das wissen, einfach machen.
> Du hast aus meiner Sicht ein merkwürdiges Verständnis von Mündigkeit.
> Insbesondere wo die Darstellung eines 'Gefällt-mir'-Knopfs ja nun
> wirklich völlig problemlos möglich ist, ohne das gleich an Facebook zu melden. Technisch jedenfalls.
> Juristisch nicht, weil Facebook das wiederum nicht will und deshalb
> die Nutzung des Logos dafür verbietet.
>
> Gruß Martin

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