[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung

Martin Schoenbeck ms.usenet.nospam at schoenbeck.de
Tue Aug 31 13:11:33 CEST 2010


Hallo Bernhard,

LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig schrieb:

> Ich denke, man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Lasst die Kirche
> im Dorf und schreibt eure Verträge und Rechnungen so einfach wie möglich. Im
> Grunde ist in D alles schon durch das "Gesetz zur Regelung des Rechts der
> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" geklärt und geregelt.

Wenn Du Dich darauf Deinem Kunden gegenüber berufen willst, dann achte aber
drauf, daß der sich nichts stoßen kann, wenn er vom Stuhl fällt vor Lachen.

> Wer
> neben diesen umfangreichen allgemeinen Bestimmungen weitere für seinen
> Betrieb gültigen Bestimmungen einfließen lassen möchte, kann dies über die
> Erweiterung durch zusätzliche eigene AGB bewerkstelligen. Die gesetzlichen
> AGB werden hierdurch allerdings nicht außer Kraft gesetzt.

Da hast Du etwas gründlich mißverstanden. Es gibt keine gesetzlichen AGB.
Und die gesetzlichen Bestimmungen zu den AGB, die schon lange im BGB
stehen, die setzen keine AGB, sondern begrenzen nur das, was Du in Deine
AGB schreiben darfst bzw. sinnvoll kannst. Und selbstverständlich setzen
AGB die normalen gesetzlichen Regelungen außer Kraft. Sofern sie eben
wirksam sind.
 
> Allgemeingültige Mustervorlagen zu erstellen halte ich für vergebliche
> Liebesmüh, denn die Varianten sind letztlich so unterschiedlich, wie die
> Arbeitsweisen eines jeden Einzelnen.

ACK.

> Zu Angebot und Rechnung lässt sich m.E. nur sagen, dass während der
> Projektierungsphase alle in Frage kommenden Punkte entsprechend
> protokolliert werden sollten, so dass man bei der Erstellung des Angebots
> tatsächlich nichts vergessen hat.

Man vergißt immer etwas. ;-)

> Gesonderte Verträge müssen nicht geschlossen werden, TYPO3 unterliegt der
> GPL und kann daher ohne weiteren Vertrag an den Endkunden gegeben werden.
> Weitere Dienstleistungen sind nicht durch die GPL von TYPO3 geregelt,
> eventuelle Haftungsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener
> Vorsätzlichkeit.

Das ist nun allerdings auch vom Ergebnis her falsch. Generell haftest Du
auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Und bei grober Fahrlässigkeit kannst Du
die Haftung, ebenso wie bei Vorsatz, auch nicht per AGB ausschließen.

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.


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