[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung
LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig
lucomp at lucomp.de
Tue Aug 31 11:47:20 CEST 2010
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: typo3-german-bounces at lists.typo3.org [mailto:typo3-german-
> bounces at lists.typo3.org] Im Auftrag von Sandra Tyrchan | easymoments GmbH
> Gesendet: Dienstag, 31. August 2010 10:29
> An: 'German TYPO3 Userlist'
> Betreff: Re: [TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung
>
> Hallo Zusammen,
>
> ich finde dieses Thema sehr interessant und klink mich hiermit mal fix
> ein.
> Wir tun uns doch letztendlich alle fragen. Ist unser Angebot korrekt?
> Haben
> wir an alles gedacht? Und am Ende kommt der Kunde doch wieder mit
> irgendetwas neuem an, was mal wieder nicht im Vertrag steht.
> Wenn ich da mal an meine Unterlagen denke... oje und so gehts bestimmt
> noch
> anderen...?
>
> Was haltet Ihr davon, wenn wir alle zusammen mal so eine Art Mustervertrag
> zusammen stellen, in dem mal ALLES enthalten ist. Den kann sich dann jeder
> zur Grundlage nehmen und auf seine Bedürfnisse abändern.
> Vielleicht kennt auch jemand einen Volljuristen, der den auch nochmal
> durchchecken kann - oder wir legen zusammen?
>
> LG Sandra
Hallo Alle,
will mich hier auch einmal einklinken.
Ich denke, man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Lasst die Kirche
im Dorf und schreibt eure Verträge und Rechnungen so einfach wie möglich. Im
Grunde ist in D alles schon durch das "Gesetz zur Regelung des Rechts der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" geklärt und geregelt. Wer
neben diesen umfangreichen allgemeinen Bestimmungen weitere für seinen
Betrieb gültigen Bestimmungen einfließen lassen möchte, kann dies über die
Erweiterung durch zusätzliche eigene AGB bewerkstelligen. Die gesetzlichen
AGB werden hierdurch allerdings nicht außer Kraft gesetzt.
Allgemeingültige Mustervorlagen zu erstellen halte ich für vergebliche
Liebesmüh, denn die Varianten sind letztlich so unterschiedlich, wie die
Arbeitsweisen eines jeden Einzelnen.
Zu Angebot und Rechnung lässt sich m.E. nur sagen, dass während der
Projektierungsphase alle in Frage kommenden Punkte entsprechend
protokolliert werden sollten, so dass man bei der Erstellung des Angebots
tatsächlich nichts vergessen hat.
Gesonderte Verträge müssen nicht geschlossen werden, TYPO3 unterliegt der
GPL und kann daher ohne weiteren Vertrag an den Endkunden gegeben werden.
Weitere Dienstleistungen sind nicht durch die GPL von TYPO3 geregelt,
eventuelle Haftungsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener
Vorsätzlichkeit. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Backup oder Updates sind
abhängig von dem jeweils mit dem Endkunden abgestimmten Leistungskatalog.
Wer in seinem Dienstleistungsangebot schreibt, dass Secure-Updates innerhalb
24 Stunden eingespielt, gecheckt und konfiguriert werden, sollte sich eben
daran halten und am besten eine lückenlose Dokumentation seiner Arbeiten
vorhalten.
Ich denke, zu viel Bürokratie macht hier auch wieder im wahrsten Sinne des
Wortes einen Strich durch die Rechnung.
Viele Grüße,
Bernhard Ludwig
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