[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?
Lars Brinkmann
brinkmann.lars at gmail.com
Wed Sep 12 11:52:54 CEST 2007
Hallo Christian,
> die Frage ist, ob jemand, der bei der Bfa schon einzahlt, auch noch
> gleichzeitig in die KSk einzahlen MUSS.
ich glaube, es hat nichts damit zu tun, ob man schon woanders
einzahlt. Ich meine, als Versicherung ist die KSK freiwillig. Die
KSK-Abgaben MUSS man aber zahlen. Das hat aber auch nichts mit der
Sozialversicherung zu tun.
> Auch das Urteil war ein KANN. Und im Bereich Typo ist der
> gestalterische Anteil eher im Bereich "wohl geringer" an der
> Gesamtarbeit anzusiedeleln.
Man kann ja sogar aus der KSK rausfliegen, wenn der gestalterische
Anteil an der Gesamt-Arbeit zu gering ist.
Viele Grüße, Lars Brinkmann
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