[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?
Christian Platt
christian.platt at pharmaline.de
Wed Sep 12 11:46:20 CEST 2007
Sicher,
die Frage ist, ob jemand, der bei der Bfa schon einzahlt, auch noch
gleichzeitig in die KSk einzahlen MUSS.
Auch das Urteil war ein KANN. Und im Bereich Typo ist der
gestalterische Anteil eher im Bereich "wohl geringer" an der
Gesamtarbeit anzusiedeleln.
Christian
Am 12.09.2007 um 11:30 schrieb Lars Brinkmann:
> Hallo Ingo,
>
>> Seit 2005 vorbei:
>> http://www.heise.de/newsticker/meldung/61706
> ich weiß. Ich kenne das Urteil.Und für gestaltende WebDESIGNER ist das
> sicherlich auch ok.
>
> Viele Grüße, Lars Brinkmann
> _______________________________________________
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