[TYPO3-german] Re: [TYPO3-german] [Job] Programmierer/in im Bereich Webapplikationsentwicklung in Zürich gesucht

JoH asenau info at cybercraft.de
Mon Jul 2 11:39:15 CEST 2007


>> Antoine Monot, Jr. wrote:
>>> ... Zur Unterstützung unseres jungen  Teams suchen wir per sofort
>>> eine/n junge/n
>>
>> Typisch, und eine Frechheit in meinen Augen ...
>>
>>> Programmierer/in im Bereich Webapplikationsentwicklung
>>> ... Webauftritte (CMS Typo3) ...
>>
>> immerhin sind angeblich Frauen auch erlaubt ... vermutlich nur dann,
>> wenn sie einerseits jung, aber anderseits nicht mehr gebärfähig sind.
>> Das wird dann allerdings ein wenig eng.
>>
>> Viel Glück mit dem jungen Team/Zuwachs ... vermutlich werden wir
>> sie/ihn hier in dieser Liste bald begrüßen und dann unter die Arme
>> greifen dürfen.
>>
>> Höre ich mich verärgert an? Ich bin es.
>>
> sag mal hast du schlecht geschlafen? Es kann sich immer noch jede
> Firma aussuchen, wer für Sie arbeitet....

Auf welchem Stern lebst Du denn?
Oder besser gefragt, in welchem Teil von unserem Stern?
Die Zeiten wo man als Arbeitgeber selbständig war und eigenständige
Entscheidungen bezüglich seiner Mitarbeiter treffen durfte sind vorbei.

In Deutschland kann man sich nämlich inzwischen nicht mehr so einfach
aussuchen, wer für einen arbeitet, zumindest wenn es sich um Angestellte
handelt.
Denn seit wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben, kann man
eine Firma schon für eine solche Job Anzeige wie die im Originalposting
abmahnen.

Falls man sich beworben hat und z.B. nicht genommen wurde, weil man zu alt
ist, gibt es sogar die Möglichkeit den Arbeitgeber auf Schadenersatz zu
verklagen.
Dabei muß das sogenannte "Opfer" nicht einmal Beweise vorbringen. Es reicht
wenn die Story plausibel ist, um die Beweislast umzukehren.

Allerdings beschränkt sich das Gesetz auf folgende Ziele:
<quote>
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern
oder zu beseitigen.
</quote>
Wer z.B. einen Nichtraucher nicht einstellt, weil er selbst Raucher ist,
macht sich also zumindest nicht nach dem AGG strafbar, obwohl es auch in
diesem Fall sicherlich Anwälte geben wird, die daraus eine "Weltanschauung"
basteln.

Kein Wunder, daß immer mehr Unternehmen outsourcen und mit Freelancern
arbeiten. Die kann man nämlich weiterhin frei wählen und je nach Bedarf auch
wieder feuern.

In diesem Sinne frohes Schaffen
von jemandem, der für den Original Poster ebenfalls zu alt gewesen wäre.

Wenn die meinen, auf mein Knowhow verzichten zu können, nicht mein Problem
;-)

Joey

-- 
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten!
(If you have no clues: simply shut your gob sometimes!)
Dieter Nuhr, German comedian
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