[TYPO3-german] Versuchte Abmahn-Abzocke mit Typo3-Template IBTT
Peter Linzenkirchner
peter at linzenkirchner.de
Fri Jan 5 13:36:12 CET 2007
Hallo Joey
Am 5. Jan 2007 um 11:16 schrieb JoH asenau:
> Das ist nämlich ziemlicher Humbug, denn in diesem Fall geht es ja
> gerade
> _nicht_ um die _Erweiterung_ von TYPO3 selbst (die unterläge
> nämlich in den
> meisten Fällen der GNU/GPL), sondern um TypoScript, HTML und CSS
> Code und
> damit die _Nutzung_ von TYPO3.
Ja, das würde ich auch so sehen.
> Abgesehen von den fragwürdigen Nachforschungsmethoden und den damit
> verbundenen Gebühren ist das Ding IMHO rechtlich gesehen sauber.
Kam mir auch so vor.
> Im Übrigen wäre ich immer vorsichtig mit dem Veröffentlichen von
> Begriffen
> wie "Abzocken" etc., denn daraus entsteht nicht selten eine nette
> Verleumdungsklage mit entsprechender Schadenersatzforderung, die den
> abgemahnten Betrag vermutlich noch übersteigt.
Bei Abmahnungen kochen immer gleich die Emotionen hoch; besser ruhig
bleiben und abwägen, wie man darauf reagiert. Ich fand diesen Artikel
brauchbar:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/abmahnung-haftung/kurse/
internet-abmahnung-aus-unternehmer-sicht/index.html
die Rechtsgrundlagen für beide Seiten.
Was mir auffällt: es gibt keine verbindliche Definition von "nicht
kommerzieller" Nutzung. Der Begriff ist nach meiner Ansicht purer
Gummi und beliebig auslegbar. Wenn ein Angebot nicht explizit unter
einer publizierten und eingeführten Regelung läuft wie z. B. GNU,
würde ich es generell nicht nutzen. Schon um Missverständnisse zu
vermeiden.
Gruß
Peter
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