[TYPO3-german] Government / Introduction Package - Lizenzfrage

JoH asenau info at cybercraft.de
Tue Aug 27 10:07:50 CEST 2013


> Sollte ich hier nicht ganz richtig liegen mit meiner Ansicht so waere es
> nett, wenn es jemand der sich mit solchen Lizenzfragen auskennt einmal
> DETAILLIERT sagt was nun GNU GPL v.2 und somit auch unter den GNU GPL v.2
> Bedingungen weiterverwendet werden darf und was nicht.

Ich bin zumindest im Licensing-Team aktiv, aber kein Rechtsgelehrter.
Von daher ist das hier nicht verbindlich und auch keine offizielle 
Rechtsberatung aber nah dran ;-)

TYPO3-Core => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen
TYPO3-Extensions => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen

Das ist wichtig, denn damit hat TYPO3 im Moment eine Dual-Lizenz unter 
GPLv2 + GPLv3, weil letztere die aktuelle Version ist. Es gilt für den 
Fall, dass GPLv3 stellenweise restriktiver sein sollte, die Kombination 
aus beiden Lizenzen, welche für den Nutzer die geringsten 
Einschränkungen hat. Kompatibel mit GPLv3 ist z.B. die Apache v2 Lizenz, 
die bei OpenID zum Einsatz kommt.

Für TypoScript gibt es keine Lizenz, denn lediglich der Interpreter ist 
Bestandteil des TYPO3-Core und damit GPLv2 or later - von einem 
Integrator geschriebenes TypoScript selbst aber nicht. Die meisten 
Teile, die in irgendeinem TypoScript-Setup vorkommen sind ohnehin 
zusammengesetzt aus Snippets, die ohne Lizenz offen und frei im Netz 
verfügbar sind. Sie verfügen zudem nicht über eine ausreichende 
Schöpfungshöhe, um unter das Urheberrecht zu fallen. Ohne Urheberrecht 
gibt es aber auch keine Möglichkeit der Lizensierung. Daher ist 
TypoScript im Prinzip als Public Domain zu betrachten.

Sämtliche Templates und Designs, sei es nun TemplaVoila, Fluid, HTML, 
CSS, JS, Bilder oder was auch immer, haben zunächst mal nichts mit dem 
TYPO3-Core oder den TYPO3-Extensions zu tun. Solange sie nicht zum 
integrativen Bestandteil einer Extension werden und ohne diese Extension 
unbrauchbar wären, können sie jede beliebige Lizenz erhalten, sobald sie 
eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, um unter das Urheberrecht zu 
fallen. Selbst wenn sie gemeinsam mit oder sogar innerhalb einer 
Extension zum Download angeboten werden, müssen sie nicht zwingend GPLv2 
or later als Lizenz verwenden, solange es keine Abhängigkeiten zwischen 
Extension-Code und Template/Design-Code gibt. 
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html#MereAggregation

Abhängigkeiten gäbe es z.B. bei gemischtem Code aus PHP und HTML, in dem 
auf TYPO3-API-Methoden zugegriffen würde, was hoffentlich niemand mehr 
so zusammenschraubt ;-)

Sowohl das Introduction-Package als auch das Government-Package können 
also als Basis für eigene Sites verwendet werden. Beim 
Introduction-Package gilt dies jedoch aktuell nur für die Seitenstruktur 
und das TypoScript, nicht für das Design und den Inhalt. Beim 
Government-Package können Design und Inhalt ebenfalls genutzt und 
modifiziert werden, solange der eigentliche Urheber genannt wird.

Ich hoffe, das klärt das Ganze ein wenig auf.

Joey

-- 
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