[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung

LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig lucomp at lucomp.de
Wed Sep 1 11:25:22 CEST 2010


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: typo3-german-bounces at lists.typo3.org [mailto:typo3-german-
> bounces at lists.typo3.org] Im Auftrag von Martin Schoenbeck
> Gesendet: Dienstag, 31. August 2010 22:22
> An: typo3-german at lists.typo3.org
> Betreff: Re: [TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung
> 
> Hallo Bernhard,
> 
<snip>
> 
> > Ergo werden gesetzliche Regelungen nicht zwingend per eigenen AGB außer
> > Kraft gesetzt, sondern müssen der Prüfung auf Sittenwidrigkeit
> standhalten.
> 
> Der Prüfung auf Sittenwidrigkeit muß grundsätzlich jeder Vertragspassus
> standhalten. Egal ob AGB oder einzeln ausgehandelt. AGB müssen aber
> zusätzlich strengere Bedingungen erfüllen, als lediglich Sittenwidrigkeit
> zu vermeiden.
Mehr als Wortklauberei kann ich Deiner Antwort hier leider nicht entnehmen.
 

> > Wer also versucht, seine Kunden per AGB über den Tisch zu ziehen, wird
> sich
> > ob des Falles von demselben, heftig stoßen (Nur um in Deinem Jargon zu
> > bleiben).
> 
> Das gilt letztlich für jede Art, einen Kunden über den Tisch zu ziehen.
Und, was fangen wir nun mit dieser Bemerkung an?



> > Die Haftung gegenüber Mutwilligkeit oder grober Fahrlässigkeit kann im
> > Prinzip nicht in den AGB ausgeschlossen werden, das habe ich auch
> nirgends
> > behauptet.
> 
> Du schriebst, man hafte nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Einen solchen Fall
> gibt es nicht. Entweder Du haftest überhaupt nicht, oder Du haftest
> mindestens bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und ohne vertragliche
> Vereinbarung eben auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Du schreibst doch das Gleiche, wie ich, was willst Du eigentlich?

 
> > Welchen Fall Du zur Beweisführung Deiner Antwort insgeheim
> > konstruiert hast, weiß ich auch nicht, klar ist allerdings, dass eine
> > Haftung für den Einsatz von TYPO3 ausgeschlossen ist
> 
> Du schriebst, bei Vorsatz gäbe es sie dennoch. Das ist nicht schlüssig.
Nein, schreibe ich nicht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Eine Haftung
für TYPO3 ist definitiv ausgeschlossen. Oder haftest Du auch für das
Produkt, wenn Du bei einem Kunden eine Office-Software installierst? So ein
Quatsch.

 
> > und auch für z.B.
> > Programmierdienstleistungen ausgeschlossen werden kann.
> 
> Das definitiv nicht.
Und definitiv doch! Jede Software, die Du auf Deinem PC installierst enthält
eine Ausschlussklausel, ich denke, das hast sogar Du schon einmal gelesen.
Also vergleiche bitte nicht Äpfel mit Birnen und drehe einem die Worte nicht
im Mund herum.


> > Wenn wir bei jeder
> > TYPO3-Installation für etwaige Fehler haften müssten, würde keiner mehr
> > TYPO3 oder eine beliebige andere Software oder Programmierdienstleistung
> > einsetzen können und wollen.
> 
> Hää? TYPO3 _wird_ doch fleißig eingesetzt. Und andere Software auch. Trotz
> Haftung.
Keine Haftung. Oder bist Du für eventuelle Unzulänglichkeiten von TYPO3
verantwortlich? Dann wenden wir uns in Zukunft mit Regressansprüchen an
Dich.

 
> > Anders sieht die Haftung bei eventuellen Wartungsverträgen, wie z.B.
> Backup
> > oder Securedienstleistungen aus. Hier wird generell per Vertrag eine
> Haftung
> > festgelegt oder zumindest eingeschränkt vereinbart.
> 
> Kann man machen. Muß man aber nicht, da man schon aus dem Gesetz haftet.
Es sei denn, man schließt die Haftung für diesen Fall generell aus und
bietet nur die Dienstleistung (Backup, Secureupdate) an sich an, mit z.B.
anschließender Übergabe an den verantwortlichen Admin. (Ja, so etwas gibt
es, selbst erlebt)

 
> > Ganz im Allgemeinen wird aber niemand für etwas haften können, dass er
> nicht
> > beeinflussen kann, so z.B. Servertechnik, Softwarefehler, Katastrophen,
> > etc..
> 
> Wie kommst Du auf die Idee, man könne die ersten beiden Punkte nicht
> beeinflussen?
Ganz einfach, wenn das Hosting nicht auf eigenem Server läuft oder das
Server-Betriebssystem Fehler aufweist oder TYPO3 einen Fehler hat, oder,
oder, oder... Denk Dir selbst was aus.

 
> > Und zu guter Letzt: Lass mal Deine "Von-oben-herab-Mentalität" stecken,
> dass
> > steht Dir nicht gut.
> 
> Wie gesagt: juristische Fehlinformationen sind mMn zu problematisch, um
> sie
> unkommentiert stehen zu lassen. Mit 'von oben herab' hat das nichts zu
> tun.
Bist Du Jurist? Davon merkt man nichts.

> 
> Gruß Martin

Ich denke, hier sollte nun ein Schlusspunkt gesetzt werden. Ich habe den
Eindruck, das läuft ins Leere und führt nur zu einer Nonsensdiskussion.
EOT

Grüße,
Bernhard Ludwig



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