[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung

LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig lucomp at lucomp.de
Tue Aug 31 17:06:35 CEST 2010


Hallo Martin,

richtig ist, dass die AGB-Regelung in das BGB überführt wurde. Danke für den
Hinweis, das hätte ich klar herausstellen sollen. Geändert hat sich an der
Sachlage dennoch nichts:

"In AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung
abweichenden Regelungen getroffenen werden"

"Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und
Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die
Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender,
meist ein Unternehmer, der meist wirtschaftlich stärker und geschäftlich
erfahrener ist, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem
Verbraucher  durchsetzen kann, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit
entfernen. Daher besteht das Bedürfnis, Allgemeine Geschäftsbedingungen
einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Wirksamkeit
abzusprechen. Während dies vom BGB ursprünglich der Rechtsprechung
überlassen wurde, die einzelne Klauseln für nichtig erklären konnte, wenn
sie sittenwidrig waren, hat der Gesetzgeber durch das am 1. April 1977 in
Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) spezifische Regelungen zur Handhabung von
AGB geschaffen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts  wurde
das AGB-Gesetz wieder aufgehoben; seine Regelungen wurden mit Wirkung ab dem
1. Januar 2002 mit nur kleineren Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch
übernommen (§§ 305–310 BGB)."

Ergo werden gesetzliche Regelungen nicht zwingend per eigenen AGB außer
Kraft gesetzt, sondern müssen der Prüfung auf Sittenwidrigkeit standhalten.
Wer also versucht, seine Kunden per AGB über den Tisch zu ziehen, wird sich
ob des Falles von demselben, heftig stoßen (Nur um in Deinem Jargon zu
bleiben).

Die Haftung gegenüber Mutwilligkeit oder grober Fahrlässigkeit kann im
Prinzip nicht in den AGB ausgeschlossen werden, das habe ich auch nirgends
behauptet. Welchen Fall Du zur Beweisführung Deiner Antwort insgeheim
konstruiert hast, weiß ich auch nicht, klar ist allerdings, dass eine
Haftung für den Einsatz von TYPO3 ausgeschlossen ist und auch für z.B.
Programmierdienstleistungen ausgeschlossen werden kann. Wenn wir bei jeder
TYPO3-Installation für etwaige Fehler haften müssten, würde keiner mehr
TYPO3 oder eine beliebige andere Software oder Programmierdienstleistung
einsetzen können und wollen. 

Anders sieht die Haftung bei eventuellen Wartungsverträgen, wie z.B. Backup
oder Securedienstleistungen aus. Hier wird generell per Vertrag eine Haftung
festgelegt oder zumindest eingeschränkt vereinbart.

Ganz im Allgemeinen wird aber niemand für etwas haften können, dass er nicht
beeinflussen kann, so z.B. Servertechnik, Softwarefehler, Katastrophen,
etc..

Und zu guter Letzt: Lass mal Deine "Von-oben-herab-Mentalität" stecken, dass
steht Dir nicht gut. 

Grüße,
Bernhard Ludwig

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: typo3-german-bounces at lists.typo3.org [mailto:typo3-german-
> bounces at lists.typo3.org] Im Auftrag von Martin Schoenbeck
> Gesendet: Dienstag, 31. August 2010 13:12
> An: typo3-german at lists.typo3.org
> Betreff: Re: [TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung
> 
> Hallo Bernhard,
> 
> LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig schrieb:
> 
> > Ich denke, man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Lasst die
> Kirche
> > im Dorf und schreibt eure Verträge und Rechnungen so einfach wie
> möglich. Im
> > Grunde ist in D alles schon durch das "Gesetz zur Regelung des Rechts
> der
> > Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" geklärt und geregelt.
> 
> Wenn Du Dich darauf Deinem Kunden gegenüber berufen willst, dann achte
> aber
> drauf, daß der sich nichts stoßen kann, wenn er vom Stuhl fällt vor
> Lachen.
> 
> > Wer
> > neben diesen umfangreichen allgemeinen Bestimmungen weitere für seinen
> > Betrieb gültigen Bestimmungen einfließen lassen möchte, kann dies über
> die
> > Erweiterung durch zusätzliche eigene AGB bewerkstelligen. Die
> gesetzlichen
> > AGB werden hierdurch allerdings nicht außer Kraft gesetzt.
> 
> Da hast Du etwas gründlich mißverstanden. Es gibt keine gesetzlichen AGB.
> Und die gesetzlichen Bestimmungen zu den AGB, die schon lange im BGB
> stehen, die setzen keine AGB, sondern begrenzen nur das, was Du in Deine
> AGB schreiben darfst bzw. sinnvoll kannst. Und selbstverständlich setzen
> AGB die normalen gesetzlichen Regelungen außer Kraft. Sofern sie eben
> wirksam sind.
> 
> > Allgemeingültige Mustervorlagen zu erstellen halte ich für vergebliche
> > Liebesmüh, denn die Varianten sind letztlich so unterschiedlich, wie die
> > Arbeitsweisen eines jeden Einzelnen.
> 
> ACK.
> 
> > Zu Angebot und Rechnung lässt sich m.E. nur sagen, dass während der
> > Projektierungsphase alle in Frage kommenden Punkte entsprechend
> > protokolliert werden sollten, so dass man bei der Erstellung des
> Angebots
> > tatsächlich nichts vergessen hat.
> 
> Man vergißt immer etwas. ;-)
> 
> > Gesonderte Verträge müssen nicht geschlossen werden, TYPO3 unterliegt
> der
> > GPL und kann daher ohne weiteren Vertrag an den Endkunden gegeben
> werden.
> > Weitere Dienstleistungen sind nicht durch die GPL von TYPO3 geregelt,
> > eventuelle Haftungsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener
> > Vorsätzlichkeit.
> 
> Das ist nun allerdings auch vom Ergebnis her falsch. Generell haftest Du
> auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Und bei grober Fahrlässigkeit kannst Du
> die Haftung, ebenso wie bei Vorsatz, auch nicht per AGB ausschließen.
> 
> Gruß Martin
> --
> Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
> _______________________________________________
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> TYPO3-german at lists.typo3.org
> http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german



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