[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung

Martin Schoenbeck ms.usenet.nospam at schoenbeck.de
Tue Aug 31 22:21:35 CEST 2010


Hallo Bernhard,

LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig schrieb:

> richtig ist, dass die AGB-Regelung in das BGB überführt wurde. Danke für den
> Hinweis, das hätte ich klar herausstellen sollen.

Hättest Du. Um das gleich vorweg zu sagen: mir geht's hier nicht darum,
Dich von oben herab zu belehren. Mir geht's darum, daß nicht jemand sich
auf die falschen Informationen verläßt. Denn diesen Fehler bemerkt er erst
dann, wenn es zu spät ist, ihn zu korrigieren. 

> Geändert hat sich an der
> Sachlage dennoch nichts:

Im wesentlichen. Manchmal kommt's aber auf's Detail an.

<snip>

> Ergo werden gesetzliche Regelungen nicht zwingend per eigenen AGB außer
> Kraft gesetzt, sondern müssen der Prüfung auf Sittenwidrigkeit standhalten.

Der Prüfung auf Sittenwidrigkeit muß grundsätzlich jeder Vertragspassus
standhalten. Egal ob AGB oder einzeln ausgehandelt. AGB müssen aber
zusätzlich strengere Bedingungen erfüllen, als lediglich Sittenwidrigkeit
zu vermeiden.

> Wer also versucht, seine Kunden per AGB über den Tisch zu ziehen, wird sich
> ob des Falles von demselben, heftig stoßen (Nur um in Deinem Jargon zu
> bleiben).

Das gilt letztlich für jede Art, einen Kunden über den Tisch zu ziehen.

> Die Haftung gegenüber Mutwilligkeit oder grober Fahrlässigkeit kann im
> Prinzip nicht in den AGB ausgeschlossen werden, das habe ich auch nirgends
> behauptet.

Du schriebst, man hafte nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Einen solchen Fall
gibt es nicht. Entweder Du haftest überhaupt nicht, oder Du haftest
mindestens bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und ohne vertragliche
Vereinbarung eben auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

> Welchen Fall Du zur Beweisführung Deiner Antwort insgeheim
> konstruiert hast, weiß ich auch nicht, klar ist allerdings, dass eine
> Haftung für den Einsatz von TYPO3 ausgeschlossen ist

Du schriebst, bei Vorsatz gäbe es sie dennoch. Das ist nicht schlüssig.

> und auch für z.B.
> Programmierdienstleistungen ausgeschlossen werden kann.

Das definitiv nicht.

> Wenn wir bei jeder
> TYPO3-Installation für etwaige Fehler haften müssten, würde keiner mehr
> TYPO3 oder eine beliebige andere Software oder Programmierdienstleistung
> einsetzen können und wollen. 

Hää? TYPO3 _wird_ doch fleißig eingesetzt. Und andere Software auch. Trotz
Haftung.

> Anders sieht die Haftung bei eventuellen Wartungsverträgen, wie z.B. Backup
> oder Securedienstleistungen aus. Hier wird generell per Vertrag eine Haftung
> festgelegt oder zumindest eingeschränkt vereinbart.

Kann man machen. Muß man aber nicht, da man schon aus dem Gesetz haftet.

> Ganz im Allgemeinen wird aber niemand für etwas haften können, dass er nicht
> beeinflussen kann, so z.B. Servertechnik, Softwarefehler, Katastrophen,
> etc..

Wie kommst Du auf die Idee, man könne die ersten beiden Punkte nicht
beeinflussen?

> Und zu guter Letzt: Lass mal Deine "Von-oben-herab-Mentalität" stecken, dass
> steht Dir nicht gut. 

Wie gesagt: juristische Fehlinformationen sind mMn zu problematisch, um sie
unkommentiert stehen zu lassen. Mit 'von oben herab' hat das nichts zu tun.

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.


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