[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung

JoH asenau info at cybercraft.de
Mon Aug 30 22:25:26 CEST 2010


> So läufts bei mir eigentlich auch. Allerdings gibts bei kleineren
> Projekten dann lediglich ein Angebot von mir wo das entsprechend
> vermerkt ist sowie die Gespräche, und da bin ich mir ein Bisschen
> unsicher ob das ausreicht bzw. rechtlich auch Bestand hätte.
> 
> Machst Du jedesmal einen richtigen Vertrag? Also auch bei kleineren
> Sachen (z.B. 1.500 EUR o.Ä.)?

Rein rechtlich entsteht bei jedem Geschäft ein "Vertrag", dem mindestens die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, so sie existieren und ihre Existenz dem Vertragspartner bekannt ist. Ansonsten gilt entsprechend BGB.

Sinnvollerweise macht man im Rahmen der Open Source Lizenzen wie z.B. der GPL eher einen Dienstvertrag als einen Werkvertrag, da die GPL selbst Garantieansprüche ausschließt, die innerhalb eines Werkvertrags aufgrund der darin enthaltenen Produkthaftung aber eigentlich nicht ausgeschlossen werden dürften.

Der Jurist sagt dazu "Im Gegensatz zum Werkvertrag schuldet der Verpflichtete des Dienstvertrages keinen Erfolg, sondern lediglich seine redlichen Bemühungen."
Das erkennt man auch an der bei Dienstverträgen eher üblichen Abrechnung in Form von Tages- oder Stundensätzen, wobei Werkverträge oftmals die Lieferung eines Produktes zum Fixpreis zusagen. Dennoch kann auch ein Dienstvertrag zum Fixpreis angeboten werden, wobei es unabhängig von der Preisgestaltung sicherlich vorkommen wird, daß Kunden nicht bereit sind einen solchen Dienstvertrag zu schließen und stattdessen auf einer anderen Vertragsform bestehen.

HTH

Joey

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