[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Andreas Becker ab.becker at web.de
Wed Sep 12 16:30:14 CEST 2007


Hallo Lars und Peter

Beruhigt Euch, denn solange Eure Webseiten noch keine Musik machen faellt
wenigstens keine GEMA an.

Lars hat Recht Peter. JEDE kuenstlerische Taetigkeit ist abgabenpflichtig,
unabhaeng9ig davon ob der Kuenstlerselbst Mitglied in der KSK ist oder ob er
selbst ein BERUFSkuenstler ist. Besonders im offenen Jugendbereich kann man
hiervon ein Klagelied singen, da hier zuerst die Gema zuschlug mit neuen
Regeln Mitte der Neunziger und dann die KSK.

Die Art wie du deine Rechnung formulierst spielt hier ebensowenig eine
Rolle, sondern koennte eher noch als betruegerische Sache abgetan werden. Es
braucht nur einer ueber das Tolle Webdesign deiner Firma gegenueber den
richtigen/falschen (je nach Sichtweise) reden und eine Rechnung wird ins
Haus flattern.

Und wie Peter richtig schrieb es betrifft sehr viele Taetigkeiten die es
auch und gerade in TYPO3 Webdesign gibt. Ich denke mal, dass JEDE deutsche
TYPO3 Agentur und JEDER TYPO3 Developer der Webseiten erstellt und dazu auf
deutsche freischaffende Zurueckgreift, bzw. auch auf auslaendische, so sie
der KSK bekannt bzw. diese Mitglied sind, zur Abgabe der KSK verpflichtet
ist, bzw. sein sollte, denn ohne Grafisches Outfit (Kunst) bringt es die
beste TYPO3 Seite nicht.
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Wer regelmäßig Aufträge an freischaffende Künstler und Publizisten vergibt,
muss eine
Künstlersozialabgabe abführen. Durch verschärfte Kontrollen will der
Gesetzgeber den
"Arbeitgeberanteil" an der Sozialversicherung für Kreative künftig
konsequenter eintreiben.
Für freie Künstler und Publizisten ist die Pflichtmitgliedschaft in der
Künstlersozialkasse
(KSK) überaus attraktiv: Erstens erhalten sie einen fiktiven 50-prozentigen
Arbeitgeberanteil
zu ihren Sozialversicherungs-Beiträgen. Und außerdem sind die
Berechnungsgrundlagen
für die Beiträge vergleichsweise günstig. Näheres erfahren Künstler unter
www.kuenstlersozialkasse.de.
Nun ist des einen Freud bekanntlich des anderen Leid. So auch in diesem
Fall: Denn der
"Arbeitgeberanteil" wird nur zu 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt
bestritten. 60 Prozent
werden aus Abgaben von "Verwertern" künstlerischer und publizistischer
Leistungen aufgebracht.
Als Verwerter gelten dabei keineswegs nur Großabnehmer wie Fernsehsender
oder Medienkonzerne: Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, auch
Existenzgründer/
innen und 1-Mensch-Unternehmen, die Abgabe bezahlen, das mit selbstständigen
Künstlern und Publizisten zusammenarbeitet und im Zusammenhang damit
Einnahmen
erzielt! Die Abgabepflicht besteht in vielen Fällen sogar für öffentliche
Einrichtungen und
gemeinnützige Vereine.
Ganz wichtig: Die KSK-Abgabe muss völlig unabhängig davon bezahlt werden, ob
der Beauftragte
Mitglied in der KSK ist oder nicht! Mit dem Freiberufler-Status hat die
Abgabe
ebenfalls nichts zu tun: Auch für den Grafiker, der vom Finanzamt als
Gewerbetreibender
eingestuft worden ist, fällt die Abgabe an. Eine Vorauswahl seiner
Dienstleister nach dem
Gesichtspunkt der KSK-Mitgliedschaft ergibt also keinen Vorteil. Lediglich
Zahlungen an
juristische Personen (beispielsweise an Designer, die als GmbH firmieren)
sind abgabefrei.
Der Paragraf 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) nennt
ausdrücklich die
folgenden Branchen als KSK-abgabenpflichtige Verwerter:
· Rundfunk und Fernsehen,
· Musik- und Filmindustrie,
· Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen,
· Theater, Orchester, Chöre und Zirkusse,
· Theater- und Konzertveranstalter,
· Galerien und Kunsthandel,
· Werbe- und PR-Agenturen sowie
· Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische
Tätigkeiten.
Falls Sie sich in dieser Liste nicht wieder finden, sind Sie allerdings noch
nicht auf der sicheren
Seite: Denn im Gesetz heißt es weiter:
"Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke
ihres eigenen
Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht
nur gelegentlich
Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. [...] Zur
Künstlersozialabgabe
sind ferner Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Aufträge an
selbständige
Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für
Zwecke
ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung
Einnahmen
erzielt werden sollen."
Falls Sie sich einmalig (!) das Logo für Ihre Briefbögen und Visitenkarten
von einem freischaffenden
Designer entwickeln lassen, werden Sie also noch nicht zum "Verwerter" einer
künstlerischen Leistung. Der jährlich wiederkehrende Gestaltungsauftrag für
eine Anzeige
kann die Abgabepflicht jedoch bereits begründen.
Zum virtuellen Künstler-Arbeitgeber wird beispielsweise
· jeder Internet-Publizist, der seine kommerzielle Website mit bezahlten
Textbeiträgen
freier Autoren anreichert,
· der örtliche Schmuckhändler, der Werke freischaffender Künstler vermarktet
oder
· der Gastwirt oder Buchhändler, der bei Veranstaltungen regelmäßig
(Anhaltspunkt:
mehr als dreimal pro Jahr) Musiker oder Autoren gegen Honorar auftreten
lässt .
Die Abgabe ist auch dann fällig, wenn die jeweilige Aktivität nur einen
Nebenzweck des
Unternehmens darstellt (z. B. das von einem freiberuflichen Redakteur
gepflegte Informationsportal
eines Industrieunternehmens).

Ab Mitte 2007 müssen Auftraggeber mit konsequenten Betriebsprüfungen
rechnen: Nachdem
auch der Bundesrat der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes
zugestimmt
hat, werden sich künftig die personell gut ausgestatteten Prüfdienste der
Deutschen Rentenversicherung
darum kümmern, dass die Abgabe von den Auftraggebern auch tatsächlich
bezahlt wird.
Zwar bleibt die Künstlersozialkasse grundsätzlich die Ansprechpartnerin für
Versicherte
und Abgabepflichtige. Spätestens ab Sommer 2007 wird die Deutsche
Rentenversicherung
jedoch flächendeckend Erfassungsbögen an alle Auftraggeber verschicken. Im
Rahmen
turnusmäßiger Prüfungen auf Grundlage des Paragrafen 28p SGB IV soll darüber
hinaus mittelfristig "die nahezu vollständige Erfassung der
abgabepflichtigen Auftraggeber
erreicht werden". Der DRV-Prüfdienst steht normalerweise alle vier Jahre auf
der Matte
und prüft künftig auch die KSK-Abgabepflicht. Das soll zu mehr
Beitragsgerechtigkeit
führen
und die KSK auf ein solideres finanzielles Fundament stellen. Die bessere
Prüfung der
Auftraggeber bzw. Verwerter geht einher mit der Einführung einer
systematischen Überprüfung
der Angaben der Versicherten (i.e. Künstler). Wegen der schwankenden
Honorare
bleibt es dabei, dass die Versicherten ihr voraussichtliches
Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst objektiv selbst
einschätzen. Ab
2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde
Stichproben in Höhe von
mindestens fünf Prozent der Versicherten durch. Die Versicherten erhalten
einen Fragebogen,
der verbindliche Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten
vier
Jahre verlangt und zusammen mit einem Nachweis in Form eines
Einkommenssteuerbescheids
oder einer Gewinn- und
Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird. Damit werden
die Schätzangaben
systematisch überprüfbar; der Kreis der Begünstigten wird klarer erfasst.
(Zitat DBUC Gruendungsnews 5/07)
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Wie man hier lesen kann ist der kleine Bescheid den die Kunden hier erhalten
nichts im Vergleich zu dem was auf alle deutschen TYPO3 Agenturen in Zukunft
noch zukommen wird. Schlussendlich wird nur derjenige, der sein Design
selber erstellt (in diesem Fall ist dann der Kunde KSK pflichtig) bzw. die
die ihre Grafischen Freelance Auftraege z.B. ueber eine britische LtD
abwickeln (die sich mit sehr geringem Kapital gruenden laesst) nicht KSK
pflichtig ansonsten ist zu befuerchten dass die KSK in den Webdesigns eines
vom Namen her schone finanztraechtigen Werkzeuges wie "Enterprise CMS" erst
recht zuschlagen werden und hier genaueste Pruefungen durchfuehren inwieweit
hier die Designs von welchem "Kuenstler" erstellt wurden.

Troestet Euch, denn das sind alles vom Volke gewaehlte Volksvertreter, die
diese Gesetze veraschieden und dadurch fuer eine beseere Umverteilung von
Kapital beitragen.

Schlussendlich werden diese neuen beschlossenen Regeln auch zur weiteren
Ueberlastung deutscher Gerichte beitragen und dort wird man dann auf wenig
Gegenliebe stossen. Liebe deinen Designer - Sorge fuer deinen Grafiker -
Troeste deinen Programmierer (denn er ist absolut kein Kuenstler) - und
zahle die mit sicherheit in zukunft weiter ansteigenden Beitraege und
Abgaben zur KSK. Inzwischen leben sogar schon Vereinigungen davon sowohl auf
Kuenstlerseite (die schauen aehnlich wie die GEMA und GEZ Spione wer noch
gemolken werden koennte) als auch auf Verwerter Seite (das sind dann die,
die vorgefertigte und pauschalierte Formulierungen bereithalten um eine
spaetere grossangelgten Musterprozess fuehren zu koennen und natuerlich die
helfen sollen moeglichst nichts zu zahlen)

Aber Troestet Euch alle, Personen die selber Kuenstlerisch Taetig sind neben
ihrer Programmiertaetigkeit, sei es als Grafititi Sprayer oder Jazz Pianist
oder Autor von Buechern ... Treten diese Bei, so habt ihr wenigstens die
Gewissheit einige TYPO3 groessen zu foerdern mit Eurer KSK Abgabe.

Andi


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