[TYPO3-german] GNU ??

tf tf at netresearch.de
Tue Nov 6 16:26:32 CET 2007


Liebe Irene,

so schnell wie Du in beide Foren postest (hier und bei XING) kann ich
gar nicht antworten ;-)

Ich würde deshalb gern den Vorschlag von Daniel aufnehmen, daß wir die
Diskussion in der Sache hier in der Newsgroup und nicht auf XING führen
- auch um Wiederholungen zu vermeiden.

Sofern hier also Fragen sind, die ich gerade eben auf XING beantwortet
habe, möchte ich all diejenigen, die diese Antworten interessieren dahin
verweisen:

https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;id=6210524;offset=30

Ansosnten findest Du die Antworten weiter unten:

Irene Höppner schrieb:
> Thomas, ich hab jetzt Schwierigkeiten, die Ursach von diesem ganzen
> Hickhack hier zu verstehen. Aus folgendem Grund:
> 
> Deinem Xing-Profil ist zu entnehmen, dass du Rechtsanwalt bist. Da du
> eine Internetagentur leitest, gehe ich mal davon aus, dass du dich mit
> Urheberrecht im Zusammenhang mit Internet auskennst.
> 
> Die Situation bei der Association sieht anders aus. Meines Wissens nach
> ist dort keines der aktiven Mitglieder ein Rechtsanwalt bzw. juristisch
> entsprechend vor gebildet. Also hat man sich bei einem Rechtsanwalt Rat
> gesucht - was sicher begrüßenswerter ist, als ins Blaue hinein
> irgendwelche Behauptungen aufzustellen - und in Folge dessen eine Bitte
> um Auskunft in Form einer Berechtigungsanfrage an dich geschickt. Finde
> ich verständlich, wenn die Inhalte der eigenen Webseite plötzlich auf
> einer anderen Webseite auftauchen. Diese Diskussion hier zeigt ja auch,
> dass das Urheberrecht in diesem Zusammenhang keine ganz leichte Kost ist.
> 
> Mit deinem juristischen Hintergrund wäre es doch ein Einfaches gewesen,
> die gewünschte Anfrage entsprechend zu beantworten und das Thema damit
> aus der Welt zu schaffen. Du hättest nicht einmal einen zusätzlichen
> finanziellen Aufwand für einen Anwalt aufbringen müssen, da du ja selbst
> einer bist.

Zitat meiner XING Antwort:

Eine Berechtigungsanfrage kann man als "Vorstufe" für eine Abmahnung
bezeichnen. Man fordert damit auf, zu einem bestimmten Verhalten bzw.
Vorgang Stellung zu nehmen. Dies erfolgt, wie auch vorliegend, mit einer
Begründung aus der hervorgehen sollte, welches Verhalten beanstandet
wird. Dies verstehe ich unter "zur Last legen"

Auch als Anwalt maße ich mir nicht an, alles zu wissen und auf den
ersten Blick zu erkennen, ob das Vorbringen der anderen Partei
berechtigt ist. Das kann fast niemand. Ein gutes Indiz dafür ist, daß in
Deutschland viele Prozesse geführt werden, an denen oft Anwälte
beteiligt sind. Wenn es immer ganz eindeutig wäre, gäbe es keinen Grund
einen Dritten, in diesem Fall das Gericht, um eine Entscheidung zu
bitten. ;-) -> ... und nur um Mißverständnissen vorzubeugen sei
wiederholt: so weit ist es zwischen der Association und t3pages.de
nicht. Vielmehr versuchen wir gemeinsam die Angelegenheit zu klären.

> Was - außer schlechter Stimmung und viel Aufmerksamkeit - bringt es nun,
> in jedem Forum, dass du finden kannst, herum zu posaunen, die
> Association hätte dir einen Rechtsanwalt auf den Hals geschickt, und
> dieses nicht einmal näher zu erläutern (wozu du als Jurist ja wohl in
> der Lage sein solltest)???

Liebe Irene,
bitte sachlich bleiben. Ich habe sowohl bei XING als auch hier in der
Newsgroup *vor* dem besagten Anwaltsschreiben gepostet und darüber
informiert, daß es t3pages.de gibt und daß es sowohl positive Stimmen,
als auch Kritik gibt.

Ich geben gern zu, daß nicht nur ich persönlich, sondern auch meine
Kollgen, die viel Mühe in t3pages.de gesteck haben, irritiert und
verärgert über das Vorgehen der Association sind. Ich finde, so geht man
in einem Verein nicht miteinander um.

> Also: Beantworte die Anfrage und alles ist gut. Oder nicht?

Leider ist das nicht so einfach. Ich stelle mich nicht "absichtlich
doof" - und habe sogar einige Kollegen Anwälte befragt. Wir können aber
beim besten Willen nicht erkennen, wo das Problem für die Association
liegen soll. Dazu werde ich auch gleich noch auf einen Post von Daniel
antworten.

Ich habe selbstverständlich noch am Freitag das Gespräch mit dem
Kollegen Patentanwalt gesucht, um zu erfragen, welche Marke der
Association wir beispeilsweise verletzen sollen. Erst wenn mir diese
genannt wird, kann ich auch beantworten warum wir diese nicht verletzen.
(War/ist das verständlich?)

Vg Thomas



>> JoH asenau schrieb:
>>
>>> Ihr seid Euch aber schon darüber im Klaren, daß Ihr gerade das
>>> Urheberrecht
>>> umdreht?
>>
>> Nein, aus verschiedenen Gründen:
>>
>> 1. Wie schon auf der Website beschrieben, sind die Beschreibungen und
>> Screenshots der Projekte nicht oder nicht ausschließlich von
>> Netresearch verfaßt und bereitgestellt worden, sondern von den Nutzern
>> von http://www.t3pages.de.
>> Wie der Betreiber eines Forums oder eines Blogs oder wie
>> beeispielsweise bei einer Rezession bei Am...n, können wir gar nicht
>> wissen, woher die Inahlte im Einzelfall stammen.
>> Deshalb haben wir aber auch Vorkehrungen, wie beispielsweise das
>> Kommentarfeld oder die "offline-Funktion" getroffen, um unverzüglich
>> reagieren zu können, wenn wir von möglichen Rechtsverletzungen
>> Kenntnis erhalten.
>>
>> Zusätzlich findet sich auch noch folgender Hinweis auf der Website:
>> Bitte informieren Sie uns über die Kommentarfunktion oder eine Email
>> an info(at)t3pages.de, wenn Inhalte entfernt werden sollen. Wir werden
>> uns unverzüglich darum kümmern.
>>
>> http://www.t3pages.de/metaseiten/ueber-t3-pages.html
>>
>> 2. Fraglich ist zudem, ob ein Screenshot oder eine kurze Beschreibung
>> eines Internetprojektes überhaupt ein Werk i.S.v. § 1 ff UrhG ist.
>>
>> http://dejure.org/gesetze/UrhG/1.html
>>
>> 3. Möglicherweise handelt es sich bei t3pages.de sogar selbst um ein
>> Sammelwerk oder Datenbankwerk i.S.v. § 4 UrhG -> wobei dann wiederum §
>> 24 Abs. 1 UrhG eine freie Benutzung zuließe.
>>
>> Wie man daran sehen kann, ist die Sache vielleicht doch nicht so
>> eindeutig, wie sie dem ein oder anderen auf den ersten Blick
>> erscheinen mag.
>>
>> Noch einmal muß ich darauf hinweisen, daß wir jederzeit angeboten
>> haben, streitige Inhalte zu entfernen oder abzuändern. Zum einen um
>> einer juristischen Auseinandersetzung vorzubeugen und zum anderen, um
>> der Gemeinschaft nicht zu schaden.
>>
>> Als Mitglied der Association haben wir im übrigen gar keinen Grund,
>> mit dieser Streit zu suchen. Umgekehrt können wir aber schon erwarten,
>> daß unser Mitgliedsbeitrag und letztlich auch der aller anderen
>> Mitglieder zur Förderung und Wahrung der Interessen von TYPO3
>> eingesetzt wird.
>>
>> Damit möchte ich der Association ausdrücklich nicht das Recht
>> absprechen, zur Wahrung berechtigter Interessen auch juristische Wege
>> zu   bestreiten. Aus meiner Sicht aber als ultima ratio und nicht zu
>> Beginn der Diskussion. Das versteht sich aber schon von selbst unter
>> dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Mittel und des fairen Umgangs
>> mit ihren Mitgliedern.
>>
>> Vg Thomas
>>
>>
>>
>>
>>> Nicht der Urheber muß darum bitten, seine Inhalte von Euren Seiten zu
>>> entfernen, Ihr müßt darum bitten seine Inhalte nutzen zu dürfen.
>>>
>>> Es ist dem Urheber wohl kaum zuzumuten, sämtliche Internetseiten zu
>>> durchforsten, ob dort nicht in unerwünschter Weise mit seinen Inhalten
>>> umgegangen wird. Es ist daher ebenfalls kaum zuzumuten, daß Ihr
>>> einfach alle
>>> Inhalte auf der Seite belasst und nur die entfernt, um deren
>>> Entfernung man
>>> Euch ausdrücklich gebeten hat, weil dann nämlich die dort verbleiben,
>>> bei
>>> denen der Urheber bisher nichts von Eurer Aktion mitbekommen hat, ws
>>> aber
>>> immer noch rechtswidrig wäre.
>>>  Korrekt wäre, alle vermutlich rechtswidrigen Inhalte zunächst zu
>>> deaktivieren, dann die jeweiligen Betreiber _und_ Produzenten um
>>> Erlaubnis
>>> zu fragen und dann erst genau die freizuschalten, für die eine Erlaubnis
>>> vorliegt. Selbiges gilt natürlich für das Anmelden neuer Seiten,
>>> indem Ihr
>>> dort explizit diese Erlaubnis einfordert, bevor der Upload
>>> stattfinden kann.
>>>  Dadurch, daß Ihr das bisher offensichtlich unterlassen habt, bewegt
>>> Ihr Euch
>>> nun rechtlich in einer dunkelgrauen Zone, was eigentlich gar nicht nötig
>>> gewesen wäre. Wie gesagt: Es geht mir nicht darum die Lösung als
>>> solche oder
>>> Eure Arbeit madig zu machen, denn technisch gesehen ist das wirklich
>>> brauchbar und entspricht hinsichtlich Tagging und ähnlicher
>>> Möglichkeiten
>>> ziemlich genau einem allgemeinen Ansatz, den wir bereits im
>>> typo3.org-Team
>>> diskutiert hatten. Es geht lediglich um die denkbar ungünstige
>>> Vorgehensweise, mit der Ihr Euch in diese Position manövriert habt.
>>>  HTH
>>>  Joey
>>>  PS: Nur um das klarzustellen: Ich versuche hier nur allgemein die
>>> Rechtslage
>>> zu beleuchten, weil ich speziell mit Urheber- und Markenrecht schon des
>>> öfteren zu tun bekommen habe, bin dabei aber weder ein Mitglied einer
>>> der
>>> beiden Parteien noch Anwalt.
>>>
> 
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> 


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