[TYPO3-german] GNU ??

Martin Schoenbeck ms.usenet.nospam at schoenbeck.de
Sun Nov 4 21:15:51 CET 2007


Hallo Thomas,

Thomas Fleck schrieb:

> 2. Fraglich ist zudem, ob ein Screenshot oder eine kurze Beschreibung 
> eines Internetprojektes überhaupt ein Werk i.S.v. § 1 ff UrhG ist.
> 
> http://dejure.org/gesetze/UrhG/1.html

Was hat denn der Anwalt überhaupt bemängelt? Das waren doch sicher nicht
die Screenshots irgendwelcher Seiten.

> 3. Möglicherweise handelt es sich bei t3pages.de sogar selbst um ein 
> Sammelwerk oder Datenbankwerk i.S.v. § 4 UrhG -> wobei dann wiederum § 
> 24 Abs. 1 UrhG eine freie Benutzung zuließe.

Ziemlich sicher jedenfalls ist die Liste auf typo3.org so etwas. Und
ziemlich sicher wäre dessen Übernahme, auch nur in Teilen, durch 24 I UrhG
nicht gedeckt. Was hat denn der Anwalt überhaupt bemängelt?

> Wie man daran sehen kann, ist die Sache vielleicht doch nicht so 
> eindeutig, wie sie dem ein oder anderen auf den ersten Blick erscheinen mag.

Ob das eindeutig ist, was der Anwalt bemängelt, weiß man ja erst, wenn man
weiß, was er bemängelt. 

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.


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