[TYPO3-german] GNU ??

JoH asenau info at cybercraft.de
Sat Nov 3 18:40:42 CET 2007


>> Und wo genau liegen die Rechtsverletzungen? Bitte etwas konkreter, da
>> ich kein Anwalt bin, kann ich eine Antwort a la "Urheberrecht" nicht
>> verifizieren.
>
> Nachdem stichprobenartig überprüfte Beschreibungstexte der Websites
> wörtlich mit denen der Beschreibung auf typo3.org übereinstimmen,
> wird der Vorwurf wohl die Übernahme einer Datenbank sein.

Darum geht es sicherlich nicht allein.
Der Hauptunterschied ist:

In der Liste auf typo3.org sind ausschließlich Einträge zu finden, die von
den Produzenten/Betreibern der Sites selbständig und freiwillig eingetragen
wurden.
Selbst eine Google Suche liefert mehr oder weniger freiwillige Einträge,
weil ich ein Indexieren meiner Sites gezielt verhindern kann.

Im konkreten Fall ist das nicht so und zudem wurden vermutlich die meisten,
wenn nicht alle Produzenten/Betreiber der Sites vorher nicht um Erlaubnis
gefragt. Und genau da ist der Knackpunkt mit dem Urheberrecht. Selbst ich
als Produzent einer Site muß vorher meinen Kunden um Erlaubnis fragen, ob er
mit der Veröffentlichung auf _meiner_ Referenzliste einverstanden ist und
genaugenommen müsste der wiederum seinen Designer darum bitten, der
letztlich der Urheber der gestalterischen Elemente ist.
Wenn das alles unterlassen wurde, ist das schon ein erheblicher Rechtsbruch.

Hinzu kommt noch, daß hier gleich mehrfach eine Bewertung der Sites
stattfindet, sowohl seitens der User als auch seitens der "Redaktion", die
ja faktisch von einer Firma gestellt wird, die in direkter Konkurrenz zu den
aufgelisteten Produzenten steht. Betreiber und Produzenten, die nicht
ausdrücklich zugestimmt haben, an einer solchen Bewertung teilzunehmen,
könnten da gleich noch mit unlauterem Wettbewerb und den damit verbundenen
Schadensersatzforderungen kommen.

Es ist zwar nicht gesagt, daß diese Forderungen vor Gericht auch Bestand
hätten, denn das müsste dann im Einzelfall entschieden werden, aber eine
Tatsache ist, daß die Vorgehensweise im schlimmsten Fall eine ganze Kette
von Klagen nach sich ziehen könnte.

Wenn das Ganze dazu noch unter der offiziellen Flagge des TYPO3 Logos
geschieht und außerdem noch mit dem Titel "das zentrale Listing für TYPO3
Projekte", ruft das selbstverständlich die Association auf den Plan, weil
diese nämlich zunächst mal den Kopf dafür hinhalten müsste, wenn die
Betroffenen ihrerseits die Anwälte auf den Weg schicken.

Fazit: Vielleicht hätte man vorher mal jemanden fragen sollen, der sich mit
sowas auskennt.

Weitere Infos gibt es hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Schönen Abend noch

Joey

-- 
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