[TYPO3-UG Rhein-Neckar] Künstlersozialkasse
Wolfgang Löster
wl at loester.de
Wed Aug 15 11:25:23 CEST 2007
Liebe UG R/N mit Ableger in KL!
Beim letzten Treffen kam kurz das Thema Künstlersozialkasse
zur Sprache, und gerade wurde ich damit konfrontiert.
Der Fall:
Vor 10 Jahren habe ich eine Website gemacht, für einen Hersteller
von Rolladenantrieben - eigentlich recht umfangreich. Die letzte
Änderung zu dieser Site war im Jahr 2003, als ein Newsletter ein-
gerichtet wurde. (Rinne und ich haben übrigens den Autrag, die
komplette site auf T3 umzustellen und arbeiten gerade daran, was
mit dem Fall an sich aber nichts zu tun hat.)
Heute ruft mich der Kunde an , er habe vor einigen Wochen ein
Schreiben von "Deutsche Rentenversicherung Bund" bekommen
und musste einen Fragebogen ausfüllen, damit festgestellt werden
kann, ob eine Abgabepflicht nach KSVG besteht. Mit anderen
Worten, er soll angeben, dass er Beiträge zur KSK (Künstler-
sozialkasse) zahlen muss.
Der Hintergrund:
Seit 30.06. ist ein neues Gesetz in Kraft, nachdem für die Erstellung
von Websites ein Beitrag an die KSK abgeführt werden muss.
Die Höhe weiss ich nicht, aber es war von 5% die Rede.
Es sind 3000 Betriebsprüfer unterwegs - es wird uns also alle
treffen!
Die KSK:
...an sich ist eine feine Einrichtung! Meine Lebensgefährtin ist ja
Künstlerin (Malerei) und Mitglied in der KSK. Sie zahlt etwa
ein Drittel dessen, was ich monatlich an die Krankenkasse zahle
und ist damit renten- UND krankenversichert. Ich wäre gerne Mit-
glied bei der KSK. Vor zwei, drei Jahren hatten die ersten Web-
designer versucht Mitglied zu werden, sind aber abgelehnt worden.
Scheinbar hat sich das geändert. Trotzdem ist es ist nicht ganz
einfach, aufgenommen zu werden, das weiss ich von anderen
Künstlern, man muss schon die Professionalität nachweisen (nix
Hobbykünstler), eine Ausbildung ist da sicher hilfreich. Jedenfalls
begründet die Tatsache, dass die KSK für Webdesign kassiert
keinen Anspruch auf eine Aufnahme. Wenn man mal drin ist, gibt
man jährlich einmal an, was man so denkt zu verdienen (ohne
Nachweis) und daraus ergibt sich die Beitragshöhe.
Normalerweise holt sich die KSK das Geld bei Galerien und
Kunstverwertern - dazu später.
Ich habe gerade mit der Deutschen Rentenversicherung Bund
telefoniert und folgendes erfahren:
- Wenn ich eine GmbH wäre oder sonst eine Gesellschaft, wäre
mein Kunde nicht abgabepflichtig. (Andererseits können aber wohl
nur freischaffende Künstler/Webdesigner - keine Angestellten
und wohl auch keine Teilhaber Mitglied werden (??))
- Die Abgabepflicht begründet nicht den Anspruch auf Mitglied-
schaft.
- Die Abgabepflicht besteht nicht, wenn die Leistung einmalig
oder gelegentlich ist - jedoch bei permanenter Pflege einer Website
- Wenn ein cms eingerichtet wird (die Dame wusste nicht, was das
ist) und der Kunde die Inhalte selbst pflegt und eine Pflege des
cms nicht stattfindet handelt es sich um eine einmalige Leistung,
die nicht abgabepflichtig ist.
In dem Fragebogen, den mein Kunde bekommen hat, muss er
angeben, ob
- er zu den Unternehmen gehört, die typischerweise als Verwerter
künstlerischer und publizistischer Werke tätig werden (was auf
Rolladenantriebe eher nicht zutrifft. Das sind eher Galerien und
Verlage)
- keine bzw. nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler
oder Publizisten für Werbung bzw. Öffentlichkeitsarbeit für das
Unternehmen erteilt (das betrifft Websites, auch dann, wenn der
Publizist Rolladen- und Jalousienbauermeister ist und nicht Web-
designer - mit der Betonung auf gelegentlich und selbständige).
- und nicht regelmäßig selbständige künstlerische oder publizis-
tische Leistungen zum Zweck der Einnahmenerzielung in Anspruch
nimmt (würde ich regelmäßig Design-Rolladenantriebe gestalten,
wäre das wohl der Fall - warum eigentlich nicht.....)
Ich werde meinem Kunden empfehlen, der Versicherung mitzuteilen,
dass es sich lediglich um gelegentliche Leistungen handelt. Die letzte
liegt ja vier Jahr zurück und denke, dass wir so ohne Zahlung raus
kommen.
Ausserdem werde ich mich demnächst um Aufnahme in die KSK
bemühen - wenn schon, denn schon.
Und alle Kunden darauf hinweisen, dass sie mit entsprechenden
Forderungen rechnen müssen - vor allem die mit Wartungsvertrag.
Wenn Ihr etwas neues erfahrt, lasst es mich/uns wissen!
Schöne Grüsse aus dem Herzen der Pfalz!
Wolfgang Löster
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