[TYPO3-UG Hamburg] TUGHH Treffen

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Wed Oct 15 17:52:47 CEST 2014


Hallo Jan,

vielen Dank für die Initiative, da bist Du mir einen Tag zuvor gekommen! ;-)

Ich bin auch gerne wieder mal dabei.

Vielen Dank
Cord

Am 14.10.2014 um 10:51 schrieb Helke, Jan / Kuehne + Nagel / Ham GI-GD:
> Moin moin
> 
> Da nächste Usergroup-Treffen findet wie folgt statt:
> 
> 29.10.2014 - 19 Uhr
> Schach-Café Bahnhof Rübenkamp
> Rübenkamp 227
> 22307 Hamburg
> 
> Hinweis: In der Vergangenheit hat das Schach-Cafe keine EC-Karten akzeptiert und ich weiß nicht, ob und wo es in der Gegend einen Geldautomaten gibt.
> 
> Ich habe 15 Plätze reserviert und fände es fair, wenn jeder, der kommen möchtet, hier mal Bescheid gibt. Wäre doof, wenn hinterher die Hälfte keinen Platz bekommt, weil so viele Leute "das spontan entscheiden". Im Schachcafe gibt es üblicherweise keine Ausweichmöglichkeiten.
> 
> Grüße aus der Hafencity
> 
> Jan
> 
> Kühne + Nagel (AG & Co.) KG
> Rechtsform: Kommanditgesellschaft, Bremen HRA 21928, USt-IdNr.: DE 812773878.
> Geschäftsleitung Kühne + Nagel (AG & Co.) KG: Reiner Heiken (Vors.), Dirk Blesius, Martin Brinkmann, Holger Ketz, Jan-Hendrik Köstergarten, Christian Marnetté, Christian Solf, Jens Wollesen.
> Persönlich haftende Gesellschafterin: Kühne & Nagel A.G., Rechtsform: Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht, HR-Nr.: B 18745, Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied: Karl Gernandt.
> Geschäftsleitung Region Westeuropa: Yngve Ruud (Vors.), Hans-Georg Brinkmann (Stellv.), Richard Huhn, Björn Johansson, Bruno Mang, Stefan Paul, Tim Scharwath, Dominic Edmonds, Peder Winther.
> 
> Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp), jeweils neuester Fassung. Wir verweisen insbesondere auf die vom Gesetz abweichenden Haftungsbeschränkungen von Ziffer 23 und 24 ADSp. Den vollständigen Text der ADSp übersenden wir Ihnen gerne auf Anfrage und können Sie auch unter http://www.kuehne-nagel.com einsehen. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp im Rahmen internationaler Übereinkommen weder unsere Haftung noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, und (2) wir in den im deutschen Seehandelsrecht aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden und (3) im Sinne der CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haften.
> _______________________________________________
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