[TYPO3-german] Google Analytics -> Was ist mirt Adsense?

JoH asenau info at cybercraft.de
Fri Jan 21 16:30:09 CET 2011


Am 21.01.2011 13:11, schrieb Stephan Schuler:
> Hallo zusammen.
>
>
> Präambel:
> Es kann jetzt natürlich sein, dass ich mir gleich von Joey sein "Fresse halten"
> anhören muss. Wenn dem so ist tu ich das gerne, sofern man mich über meine
> Fehlinformationen aufklärt.

Im Prinzip gibt's da nichts auszusetzen, obwohl auch ich das nicht aus 
Sicht eines professionellen Rechtsberaters betrachten kann.

> Die Haftung für externe Links hat weder mit der Datenschutzgeschichte bei Google
> Analytics noch mit der Datenschutzgeschichte bei Adsense viel gemeinsam.

Korrekt.

> Die Haftung für externe Links ist grundsätzlich gegeben insofern man (als Websei-
> tenbesucher) natürlich immer davon ausgehen muss, dass der Webseitenbetreiber
> nur solche Seiten verlinkt, deren Inhalt er zustimmt. In diesem Zusammenhang ist
> eine pauschale Distanzierung auch nicht möglich, bestenfalls eine spezifische.
> Ich darf sehr wohl (jedenfalls meißtens) eine Seite verlinken deren Meinung ich
> nicht teile, wenn ich nur explizit unter diesen Link schreibe: "Ich bin ganz
> anderer Meinung". Diese und keine andere Art der Distanzierung hat das LG Hamburg
> damals gemeint.

Das ist so nicht ganz richtig. Es geht nicht um Meinungen sondern 
konkret um strafrechtlich relevante Inhalte. Sich nur davon zu 
distanzieren ist völlig unzureichend. Sie zu verlinken in jedem Fall 
strafbar - ABER - und jetzt kommt die Einschränkung - nur dann, wenn die 
Links dorthin wissentlich gesetzt wurden, wovon zumindest dann 
auszugehen ist, wenn der Betreiber auf diese strafrechtliche Relevanz 
hingewiesen wurde, die Links aber dennoch nicht entfernt hat.

Eine ständige Überprüfung aller verlinkten Inhalte ist allerdings 
technisch betrachtet niemandem zuzumuten. Daher reicht es in der Regel, 
Links "auf Zuruf" zu entfernen, was ja in dem Disclaimer immer auch 
angeboten wird, aber eigentlich keiner ausdrücklichen Erwähnung bedarf, 
weswegen der Disclaimer selbst unnötig ist.

Im Fall des oft zitierten Urteils war das aber sowieso anders, weil der 
gesamte Aufbau einer kompletten Sammlung von Links auf Seiten mit 
beleidigenden (und damit strafrechtlich relevanten) Inhalten, die 
gezielt den Kläger treffen sollten, von vornherein darauf schließen 
ließ, daß diese wissentlich gesetzt worden waren.

HTH

Joey

-- 
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