[TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung
Jan Kornblum
jan.kornblum at gmx.de
Tue Aug 31 00:55:03 CEST 2010
Am Mon, 30 Aug 2010 23:53:16 +0200 schrieb Martin Schoenbeck:
> Es ist ja eigentlich überhaupt kein Problem da auch Werkverträge
> anzubieten. Die müssen dann eben z.B. Einrichtung und Konfiguration von
> TYOP3 enthalten. Oder was auch immer man tatsächlich zu tun gedenkt. Wenn
> die Konfiguration als solche richtig ist, führen dann Fehler in TYPO3 nicht
> zu Mängeln am abgelieferten Werk. Dienstverträge würde ich als Kunde nur
> akzeptieren, wenn ich noch keine Ahnung habe, was genau ich eigentlich
> will.
Hi Martin,
zumal ich denke, dass die meisten Formulierungen für Angebote wie
"Programmierung einer Website auf Basis von TYPO3" oder Ähnliches
eigentlich doch automatisch als "Werksvertrag" gelten, oder?
Ich benenne meine Angebote teilweise auch so, darin enthalten dann eine
genaue Auflistung meiner Leistungen und Nicht-Leistungen, unter anderem
"Einrichtung und Konfiguration von TYOP3" oder ähnlich. Nur frage ich mich,
ob das wirklich ausreicht oder ob es eines zusätzlichen "Haftungs-"
Hinweises bedarf...?
Gruß, Jan
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