[TYPO3-german] Extensionprogrammierung und Lizensen
JoH
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Mon Oct 20 19:14:12 CEST 2008
> Deutsches Recht:
> Wenn der Entwickler bei einer Fimra angestellt ist, liegt das
> Urheberrechst automatisch bei der Firma. Wenn der Programmierer
> freischaffend ist(ob er das wirklich ist ist wieder eine Frage für 10
> Doktorarbeiten), dann liegt das Urheberrecht beim automatisch bei ihm.
> Er kann auf das Urheberrecht auch nicht verzichten oder es übertragen
> (in USA geht das z.B.).
> Diese Teile des Urheberrechts stehen aber soweit ich weiß _nicht_ im
> wiederspruch zur GPL, und die GPL slbst ist schon mehrfach von
> deutschen Gerichten anerkant worden.
Das ist so leider nicht richtig. Es kommt auf die jeweilige
Vetragsgestaltung an.
Arbeite ich als Freelancer mit einem _Dienstvertrag_, sprich: Abrechnung für
die reine Arbeitstzeit z.B. nach Stunden und ohne ein fest definiertes zu
lieferndes Produkt, liegt das Copyright bei der Firma, denn ich werde
urheberrechtlich genauso behandelt wie ein Angestellter. Die Firma stellt
das Produkt selbst her und kauft dazu lediglich meine Arbeitskraft ein. Ich
kann also nicht einfach hergehen und ohne Zustimmung des Auftraggebers die
Extension verkaufen oder kostenlos veröffentlichen, da ich weder im Besitz
des Copyrights noch einer gültigen GPL Lizenz bin. Letztere kann mir nämlich
nur derjenige einräumen, der über das Copyright verfügt.
Liefere ich jedoch im Rahmen eines _Werkvertrags_ ein vorher fest
definiertes Produkt (in der Regel zum Festpreis, aber auch hier gibt's die
Möglichkeit nach Aufwand abzurechnen) liegt das Copyright in jedem Fall bei
mir selbst und ich kann das Produkt so oft ohne Zustimmung des Auftraggebers
verkaufen wie ich will. Die Firma stellt in diesem Fall nichts selbst her
sondern kauft ein fertiges Produkt. Da dieses aber der GPL unterliegt, hat
sie sämtliche damit verbundenen Rechte zur Weitergabe an Dritte mitgekauft.
Das Copyright zieht hier nur insoweit, dass mein Name ebenfalls mit
weitergegeben werden muß. Finanziell gesehen besteht aber keinerlei Anspruch
an etwaigen Verkaufserlösen beteiligt zu werden, da ich im Rahmen der GPL
immer ausdrücklich einer (möglicherweise sogar kostenlosen) Weitergabe an
Dritte zugestimmt habe. Ich kann das Produkt aber jederzeit ebenfalls zum
Verkauf anbieten oder kostenlos veröffentlichen.
All dies gilt natürlich nur, wenn vertraglich nichts anderes zugesichert
wurde und wenn diese Zusicherungen nicht unwirksam sind, weil sie dem
Copyright oder der GPL widersprechen. In beiden Fällen sind nämlich
Einschränkungen oder sonstige Änderungen der Lizenz unzulässig, wenn es sich
um TYPO3 Extensions handelt, weil die GPL als so genannte "Copyleft"
parallel zum Copyright gilt.
Außerdem gilt zumindest in Deutschland: Nur Produkte, die dem Urheberrecht
unterliegen, können überhaupt eine Lizenz erhalten. Es muß also mindestens
eine soweit "ausreichende Schöpfungshöhe" vorliegen, dass ein Anspruch auf
"Copyright" gerechtfertigt wäre, um ein Produkt im Rahmen der GPL
lizensieren zu können.
HTH
Joey
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