[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?
Peter Linzenkirchner
peter at linzenkirchner.de
Wed Sep 12 18:51:38 CEST 2007
Hallo Andreas,
Am 12.09.2007 um 16:30 schrieb Andreas Becker:
> Die Art wie du deine Rechnung formulierst spielt hier ebensowenig eine
> Rolle, sondern koennte eher noch als betruegerische Sache abgetan
> werden.
Beziehe meine Antwort auf das erste Posting.
Natürlich darf ein Künstler seine Rechnung nicht falsch deklarieren.
Es ging mir um die Frage, inwieweit eine eingekaufte künstlerische
Leistung infektiös wirkt und verursacht, dass ein umfangreiches
Projekt in seiner Gesamtheit abgabenpfllichtig wird.
Auf andere Bereiche übertragen: Wird eine Buchproduktion in ihrer
Gesamtheit incl. Druckkosten, Marketing und Vertrieb abgabepflichtig,
nur weil darin Leistungen von Grafikern und Autoren enthalten sind?
Muss ein Schulungsunternehmen (das prinzipiell abgabepflichtig ist)
für jedes gekaufte Buch nochmals 5% abführen, weil in Büchern
künstlerische Leistung enthalten ist?
Doch wohl nicht; zahlen muss nur der Verlag.
(Dass der Verlag zahlen muss, ist klar und unbestritten, aber darum
geht es nicht).
Es ist ein Unterschied, ob ich als Agentur meinem Kunden eine
Rechnung stelle über Gestaltung einer Webseite und darin
stillschweigend 10% externe Designkosten enthalten sind (für die ich
die Abgabe natürlich entrichte), oder ob ich ihm eine Rechnung stelle
über Programmierung und der externe Designer über seine Leistung eine
gesonderte Rechnung stellt.
Beides ist vollkommen legal, wird aber bei der Prüfung beim Kunden
völlig unterschiedlich bewertet werden.
Dass gezahlt werden muss ist klar. Die Frage ist, von wem, wieviel
und wie oft. Ich bezahle die Abgaben für externe künstlerische
Leistungen, aber es kann nicht angehen, dass mein Kunde nochmals
dafür zu Kasse gebeten wird.
> Es
> braucht nur einer ueber das Tolle Webdesign deiner Firma gegenueber
> den
> richtigen/falschen (je nach Sichtweise) reden und eine Rechnung
> wird ins
> Haus flattern.
Wenn ich für die Rechnung des externen Grafikers bereits Abgaben
gezahlt habe, dann ist das m. E. nicht mehr zulässig.
> Und wie Peter richtig schrieb es betrifft sehr viele Taetigkeiten
> die es
> auch und gerade in TYPO3 Webdesign gibt. Ich denke mal, dass JEDE
> deutsche
> TYPO3 Agentur und JEDER TYPO3 Developer der Webseiten erstellt und
> dazu auf
> deutsche freischaffende Zurueckgreift, bzw. auch auf auslaendische,
> so sie
> der KSK bekannt bzw. diese Mitglied sind, zur Abgabe der KSK
> verpflichtet
> ist, bzw. sein sollte, denn ohne Grafisches Outfit (Kunst) bringt
> es die
> beste TYPO3 Seite nicht.
Geht in die gleiche Richtung. Als Agentur/Verlag muss ich für externe
künstlerische Leistungen Abgaben zahlen, aber das war nicht die
eigentliche Frage. Bei Lars geht es darum: muss sein Kunde zusätzlich
nochmals für seine Gesamtrechnung bezahlen wenn der Kunde selbst
abgabenpflichtig ist?
Dann wird die KSK-Abgabe nämlich zweimal entrichtet und beim zweiten
Mal zudem über einen erheblich höheren Betrag, der einen hohen Anteil
nicht künstlerischer Tätigkeit beinhaltet.
Viele Grüße
Peter Linzenkirchner
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