[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?
Peter Linzenkirchner
peter at linzenkirchner.de
Wed Sep 12 16:14:25 CEST 2007
Hallo Lars,
Am 12.09.2007 um 15:43 schrieb Lars Brinkmann:
> Hallo Peter,
>
>> Grundsätzlich gilt auch, dass eine künstlerische Leistung nur dann
>> abgabenpflichtig ist, wenn die Firma, die diese Leistung in Auftrag
>> gegeben hat, dies regelmäßig tut und von den in Auftrag gegebenen
>> Leistungen ihrerseits wieder profitiert. Wenn das auf eure Kunden
> Das ist so nicht ganz richtig. Auch einmalige Leistungen sind
> abgabepflichtig. Egal, ob man davon profitiert, oder nicht. Bei
> Betriebsfesten mit Musikunterhaltung würde eigentlich Abgabepflicht
> bestehen. Da aber die Musiker nicht darauf hinweisen müssen und viele
> Unternehmer es nicht wissen, wird hier häufig nicht gezahlt. Aber
> Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
KSVG:
"Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für
Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige
Künstler oder Publizisten erteilen."
"Zur Künstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet, die
nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder
Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres
Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung
Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht
mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische
oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten
werden, liegt eine nur gelegentliche Erteilung von Aufträgen im Sinne
des Satzes 1 vor. "
http://bundesrecht.juris.de/ksvg/__24.html
Das ist doch eindeutig oder? Der Metzger von Nebenan, der einmal eine
Webseite machen lässt, ist nicht abgabepflichtig. Eine Firma, die
öfter als dreimal im Jahr Printwerbung designen lässt, schon. Für das
interne Betriebsfest aber wiederum nicht.
Klar, die KSK dehnt das so weit aus, wie sie nur können und Urteile
gibt es (noch) nicht. Aber alles muss man sich nicht gefallen lassen.
Zur Ausdehnung auf Programmierleistung:
"Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder
bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses
Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer
Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt."
http://bundesrecht.juris.de/ksvg/__2.html
Und nur Entgelte für deren Rechnungen sind abgabepflichtig. Da fällt
ein Typo3-Programmierer eindeutig nicht darunter.
Für Verlage, Volkshochschulen und Kunsthändler gibt es übrigens
Ausgleichsvereinigungen, die die Abrechnung mit der KSK übernimmt.
Das vereinfacht die Angelegenheit enorm und kostet nur einen geringen
Jahresbeitrag. Ich weiss nicht, ob es das für andere Bereiche auch
gibt, aber ich gehe mal davon aus. Am besten erkundigt ihr euch - ich
bin bereits versorgt ...
Ähm, hier sollte man telefonisch Auskunft dazu bekommen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/abgabepflicht/
ausgleichsvereinigungen.php
Gruß
Peter
--
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