[TYPO3-UG Muenchen] one to hit

Sebastian Böttger sebastian.boettger at gmail.com
Wed Jul 18 19:13:23 CEST 2007


ROFL

Ich würde mal sagen das ist ein Sonderfall ;-). Aber ich bin kein Jurist.
Vielleicht solltest du anregen die Lizenz dementsprechend anzupassen :-D.

Seb

<skype:cozwei?add>




Matthias Stuebner schrieb:
> On Wed, 18 Jul 2007 18:35:07 +0200, Sebastian Böttger wrote:
>
>   
>> Weil laut Lizenzbestimmungen das TYPO3-Logo nur in bestimmter Art und 
>> Weise verwendet werden darf.
>>
>> Ist schon länger her das ichs mir durchgelesen habe, aber ich kann mich 
>> noch dran erinnern das man nur bestimmte Farbkombinationen verwenden, 
>> und das Logo auf Bildern nur in den Ecken platziert werden darf. Das es 
>> nur gänzlich und nicht partiell verwendet werden darf ist ja eigentlich 
>> klar, oder?
>>     
>
> Wobei der Anstoß demnach die Headgrafik sein muss. Demnach darf ich also
> auf der T3BOARD zwar ein Foto von einer TYPO3 Flagge machen, dieses Bild
> aber nicht verwenden, weil es nicht diesen Formatregeln entspricht? 
>
> Selbiges gilt dann für Abbildungen von T-Shirts und eigentlich allen
> anderen Abbildungen. 
>
> Das kann es wohl nicht sein. Insofern ist es nicht klar auch nicht "oder".
>   


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