[TYPO3-UG Muenchen] one to hit
Sebastian Böttger
sebastian.boettger at gmail.com
Wed Jul 18 19:13:23 CEST 2007
ROFL
Ich würde mal sagen das ist ein Sonderfall ;-). Aber ich bin kein Jurist.
Vielleicht solltest du anregen die Lizenz dementsprechend anzupassen :-D.
Seb
<skype:cozwei?add>
Matthias Stuebner schrieb:
> On Wed, 18 Jul 2007 18:35:07 +0200, Sebastian Böttger wrote:
>
>
>> Weil laut Lizenzbestimmungen das TYPO3-Logo nur in bestimmter Art und
>> Weise verwendet werden darf.
>>
>> Ist schon länger her das ichs mir durchgelesen habe, aber ich kann mich
>> noch dran erinnern das man nur bestimmte Farbkombinationen verwenden,
>> und das Logo auf Bildern nur in den Ecken platziert werden darf. Das es
>> nur gänzlich und nicht partiell verwendet werden darf ist ja eigentlich
>> klar, oder?
>>
>
> Wobei der Anstoß demnach die Headgrafik sein muss. Demnach darf ich also
> auf der T3BOARD zwar ein Foto von einer TYPO3 Flagge machen, dieses Bild
> aber nicht verwenden, weil es nicht diesen Formatregeln entspricht?
>
> Selbiges gilt dann für Abbildungen von T-Shirts und eigentlich allen
> anderen Abbildungen.
>
> Das kann es wohl nicht sein. Insofern ist es nicht klar auch nicht "oder".
>
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