[TYPO3-german] Google Analytics im Visier der Datenschützer

LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig lucomp at lucomp.de
Thu Jan 13 18:25:21 CET 2011


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: typo3-german-bounces at lists.typo3.org [mailto:typo3-german-
> bounces at lists.typo3.org] Im Auftrag von Kay Strobach
> Gesendet: Donnerstag, 13. Januar 2011 15:24
> An: typo3-german at lists.typo3.org
> Betreff: [TYPO3-german] Re: Google Analytics im Visier der Datenschützer
> 
> Hi,
> 
> > das ist mir alles bekannt, danke fr die Hinweise. Glaube mir, ich kenne
> mich sehr gut mit der Technik und den Zusammenhngen aus. Es geht doch aber
> um etwas Anderes. Was um Himmels Willen kann ich mit der Information
> anfangen, dass User XY mit der IP XX GMail nutzt?
> >
> > Setzen wir das mal in die Praxis um:
> > Der User Max Mustermann geht von der Uni mit der IP 123.123.123.123 ins
> Netz und bemht seinen GMail-Account. Nun geht er auf eine Seite mit GA.
> Google wei nun, dass der User Max Mustermann auf Seite XY war.
> > Hier greift die Eigenverantwortung des Nutzers. Soll er eben keinen
> GMail-Account nehmen, dann wird es die direkte Verknpfung zu Google,
> seiner Person und seiner Adresse nicht geben knnen.
> 
> Problem bei Google ist die Zusammenfhrung der Dienste.
> 

Hallo Kay,

das ist bei T-Online, AOL und anderen genauso. Nur werden die Daten eben nicht ins böse Amiland verbracht. Betrachtet man alleine die Zusammenführung von Dienstleistern und Diensten bei United Internet, befürchte ich hier eine eben solche Debatte in nächster Zukunft.

Vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, warum in Deutschland immer alles so kompliziert gesehen werden muss. Eine Lösung muss gefunden werden. Wenn man jedoch die Datenschützer machen lässt, gibt es bald nur noch den Netzwerkstecker mit einem abgeschnittenen Kabel daran.

Und hier sind wir wieder bei der Eigenverantwortung des Users. Diese wird uns bei der für jeden Normalbürger undurchschaubaren Steuererklärung anheim gelegt, diese müssen wir im Vertragsrecht bei allen Betrügereien in Kauf nehmen und bei Abmahnungen aller Art lässt uns der Gesetzgeber schon seit Jahren im Stich sowie bei der rechtmäßigen Ausarbeitung von Impressum und allerlei notwendigen Erklärungen. Nur ausgerechnet bei Diensten die Google betreffen wird der Nutzer derart in Schutz genommen, dass es an Bevormundung grenzt.

Schau doch mal in das europäische Ausland. Nirgends wird sich so lange so extrem und so sinnlos ins Zeug gelegt, um Dinge zu regeln, die sich auch gerne von alleine regeln. Nur bei uns herrscht die Paragraphenmentalität in extremo.

Grüße,
Bernhard Ludwig



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