[TYPO3-german] [TYPO3-v4] Announcing TYPO3 4.5 beta1

Martin Schoenbeck ms.usenet.nospam at schoenbeck.de
Sat Nov 20 12:23:55 CET 2010


Hallo Georg,

Georg Ringer schrieb:

> ich kanns nicht mehr hören. Schon richtig, TYPO3 ist quelloffen und man 
> hat keinen Rechtsanspruch auf irgendwelche Bugfixes oder Features, aber 
> wo hat man das denn schon bei propietärer Software?

Da hast Du mich jetzt völlig in den falschen Hals bekommen. Das war
schlicht ein Feststellung der Tatsachen, die eigentlich keinerlei Wertung
enthalten sollte. Tat sie natürlich über 'Vorteil' und 'Nachteil' dann
doch, aber das war rhetorisch gemeint. Generell hat man natürlich bei
gekaufter Software typischerweise auch Gewährleistungsrechte, egal ob die
offen oder geschlossen ist. 

> Wenn dir MS Word abkracht und dir die Festplatte schrottet, wird auch 
> niemand nur 1cent bekommen

Wenn Word Dir die Festplatte schrotten kann, dann ist mindestens im
Betriebssystem was faul. Ob Dir dann Schadenersatz zusteht (bekommst ist
nochmal was anderes), hängt dann davon ab, ob der Hersteller des BS dieses
Problem schuldhaft verursacht hat. Aber das ist natürlich ohnehin ein ganz
anderer Fall, als der hiesige, wo es um die Beseitigung eines Fehlers /
einer Unschönheit geht. Ist es ein Fehler und beeinträchtigt er die
Nutzbarkeit des Produkts mehr als zumutbar, hast Du bei gekaufter Software
in der Tat Ansprüche, daß der behoben wird. Leider setzt das kaum jemand
durch.

> und wenn dein Autoradio nur USB1.0 kann und 
> nirgends was von was anderes steht, kannst du auch kein anderes 
> verlangen, selbst wenn man laut schreit.

Was nun wirklich ein komplett anderer Fall ist. 

Aber um das nochmal auf den Punkt zu bringen: der Vorteil bei TYPO3 ist ja,
daß Dich das alles gar nicht kümmern muß. Man hat jede Möglichkeit, das
Problem zu beseitigen. Man kann es in den Bugtracker einstellen und dann
wird es behoben. Man kann es selbst beheben, denn man hat alle Quellen.
Oder man beauftragt jemand von dem beim Kauf gesparten Geld und der behebt
es. Bei Word dürfte das typische Szenario so aussehen, daß der Lieferant
(denn nur gegen den hat man Ansprüche) nicht in der Lage ist, den Fehler zu
beseitigen. Es einem also nur die Rückabwicklung des Vertrages bleibt. Und
das ist selten das, was man will.

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.


More information about the TYPO3-german mailing list