[TYPO3-german] Extensionprogrammierung und Lizensen

Christian Tauscher christian.tauscher at media-distillery.de
Mon Oct 20 12:33:30 CEST 2008


Sebastian Gebhard schrieb:

> So wie ich das bisher verstanden hab, darf der Programmierer jetzt ohne

Solange er der juristische Urheber ist: Ja.
Wenn du Angestellter bist, und ein Feierabendprojekt hast für das du die
EXT deines Arbeitgeber brauchen könntest: Nein, weil du keine Rechte an
der EXT hast.

> sollte er sich nicht noch einmal die komplette Entwicklung bezahlen
> lassen, das wäre ja Betrug, weil er die Arbeit garnicht erbringt.

Wiso nicht. Klaro darf er das, weil: Vielliecht wurde die EXT zuerst zu
billig (aus welchen gründen auch immer) gebaut. Klaro darf ich dann die
EXT nochmals für das gleiche Geld weiter verkaufen (oder auch teurer).

Von Betrug kann hier keine Rede sein (was den Preis angeht). Denn: An
was mißt man den Wert einer Programmierarbeit. An den Stunden? Nun, eine
Shoplösung z.B. würde ich immer weit über dem tatsächlichen
Stunden-Bedarf verkaufen, weil: Der Kunde einen Mehrwert an der Arbeit hat.
Wenn ich dem Ursprünglichem Auftraggeber die EXT exclusiv
versprochenhabe, dann wäre die Weitergabe aber nicht OK.

Ob man nun eine EXT die im Auftrag enstand weiterverkauft: Das ist eine
Frage der Moral. Un über die läßt sich ja noch trefflicher Streiten als
über Geschmack.

Christian.


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