[TYPO3-german] Extensionprogrammierung und Lizensen

Christian Tauscher christian.tauscher at media-distillery.de
Mon Oct 20 08:57:26 CEST 2008


john.smith at bugmenot.com schrieb:

> Ich meine, der developer darf nun fuer seine arbeit eine rechnung schreiben.
> Er muss *nicht* die extension veroeffentlichen (im beispiel im TER).
> Er *kann* die extension aber veroeffentlichen, wenn nichts anderes zwischen ihm und dem auftraggeber vereinbart ist (im beispiel die firma widerspricht einer veroeffentlichung).

Die EXT steht soweit sie die API von TYPO3 nutzt (wird schwer sein
ohne), unter der GPL.
Daraus resultiert doch, das jeder der das Programm in die Finger bekommt
(also aich der Entwickler), unter hinweis auf die GPL, das Ding wo auch
immer modifizieren und veröffentlichen darf (auch im TER).

Deutsches Recht:
Wenn der Entwickler bei einer Fimra angestellt ist, liegt das
Urheberrechst automatisch bei der Firma. Wenn der Programmierer
freischaffend  ist(ob er das wirklich ist ist wieder eine Frage für 10
Doktorarbeiten), dann liegt das Urheberrecht beim automatisch bei ihm.
Er kann auf das Urheberrecht auch nicht verzichten oder es übertragen
(in USA geht das z.B.).
Diese Teile des Urheberrechts stehen aber soweit ich weiß _nicht_ im
wiederspruch zur GPL, und die GPL slbst ist schon mehrfach von deutschen
Gerichten anerkant worden.

> Ist das richtig?

Da wirst du letztenendes einen prfessioniellen und lizenzierten
Rechtsverdreher fragen müssen. Weil von Fall zu  Fall ein bischen
anderst und ich bin auch nur ein einfältiger TYPO3-Programmierer, kein
Rechtsgelehrter - auch wenn man das oft sein muss. Leider.

> Gibt es aber faelle bei denen er seine extension veroeffentlichen MUSS?

Du musst den Quellcode weitergeben, wenn du das Programm verkaufst,
darfst also eine TYPO3-Ext nicht durch den Zend-Compiler schicken, ohne
den Quellcode deinem Kunden mitzugeben.

Du kannst die EXT auch gehen den Wilen des Kunden veröffentlichen, wenn
du der Urheber bist (siee auch Urheberrecht in DE), aber dann soltest du
vorher prüfen ob du in deinem Auftrag nicht eine Geheimhaltungsklausel hast.
Aber auch wenn nicht: Wenn der Auftraggeber sagt: nö bitte nicht
veröffentlichen, will ich Exklusiv, dann eben nicht. Immerhin beist man
nicht die Hand die einen Füttert.

Ich z.B. hab in meinen Aufträgen eine Sperrklausel drin da ich erst
Jahre später die EXT ins TER stellen darf, aber auch nicht muss.
Meistens sind es ohnehin EXT die zu speziell sind fürs TER, und im
Winter hoff ich die Ersten etwas überarbeitet für die Öffentlichket
freigenen zu können.

Ob mans frei gibt ist eine Frage der Moral, freizugeben ist aber auch
nicht automatisch moralilscher als nicht frei zu geben. Immerhin hat man
deinem Brötchengeben gegenüber auch eine Moral.

> Oder bei denen er kein Geld verlangen darf?

Solange du erliche Arbeit verrichtest, darfst du natürlich auch
ehrlichens Geld dafür verlangen (in absprache mit dem Kunden). Dazu
gehört aber auch das du dem Kunden im Vorfeld sagst das - wenn er TYPO3
nutzt - sich mal die GPL durchlesen sollte, weil die gilt.

> Oder gibt es weiteres zu beachten, wenn jemand extensions programmiert oder die erstellung in auftrag gibt?

Für alle die mal reinblicken wollen und englisch nicht unbedingt bevorzugen:

http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

Ich hoffe mal ich liege mit meiner Einschätzung nicht ganz danaben,
bestimmt nicht umfassend, hier und da vielleicht auch falsch, aber nicht
absichtlich, nur aus unwissenheit im Rechte- und Gesetztesdschungel.
Prinzipiell bin ich an nichts schuld, weil es genetisch bedingt ist und
daher meine Eltern zur Verantwortung zu ziehen sind, die werden es auf
ihre Eltern schieben und so weiter, und dann kommst du bei Adam und Eva
raus #-)
Hilfe ich dreh durch....

Schönen tag wünsch ich,


Christian.


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