[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Michael haefti at gmx.de
Wed Sep 12 14:40:40 CEST 2007


Hi!
Auch wenn das hier etwas OT abgleitet, möchte ich doch nochmal nachfragen.

> Das ist ja nur verstaendlich, denn die Kuenstlersozialkasse wird ja vom
> Steuerzahler finanziert und man will damit kuenstler eine soziale
> Absicherung ermoeglichen, wozu sie ansonsten nicht selbst in der Lage
> waeren.

Warum einem das z.B. als selbständiger Softwareentwickler leichter 
fallen soll, ist evtl. auch diskussionswürdig, aber nun gut.

> sie auch wirklich "kuestlerisch" Taetig sind. So gesehen fasst Schreiben der
> KSK mit der Bitte auf (oft erhebliche) Nachzahlungen als Lob Eurer
> qualitativ hohen TYPo3 Arbeiten auf, die durch eure "Kuenstler" zwar nicht
> erstellt und programmiert wurden (wer sieht schon das?) sondern die Eurer
> webseiten ein Ansicht verliehen haben mit hoher kuenstlerischer
> Gestaltungskraft, so dass die KSK auf Euch aufmerksam wurde.

Da muss ich aber doch mal fragen wie die KSK denn auf den Kunden im 
Ursprungsposting aufmerksam geworden ist (ggf. Referenzen des Designers?).
Abgabepflichtig wär doch nur der Auftraggeber, was ja wohl in diesem 
Fall die Agentur gewesen sein dürfte, die das vollständige Produkt dann 
an den Kunden verkauft hat.

> Es besteht ja auch eine Aufzeichnungspflicht Eurer fuer Euch taetigen
> Kuenstler und diese muessen dem Rentenversicherungstraeger gemeldet werden
> wonach diese dann den Betrag festlegt, den der Nutzer der Kunst (der der sie
> Erkauft hat) an die Kuenstlersozialkasse abgeben darf.

Wie oben geschrieben, das beträfe doch aber nur die Agentur als 
Auftraggeber, aber nicht den Kunden am Ende der Kette oder sehe ich das 
falsch?
Als selbständiger Softwareentwickler, der ab und zu mal, die 
Dienstleistungen, eines Webdesigners mit KSK-Mitgliedschaft in Anspruch 
nimmt, müsste ich also so was immer melden und dann quasi 5,1% 
"zusätzlich" zahlen bzw. eben an die KSK abführen.
Wie ist denn das allgemein für den Auftraggeber eines solchen 
"Künstlers"? Wenn ein Autohaus sich seine Garage von einem 
freischaffenden Sprayer verschönern lässt, müssen die dann einzahlen, 
egal, ob er in der KSK ist oder nicht?
Aus Sicht des z.B. Webdesigners stelle ich mir das auch nicht so klasse 
vor, wenn ich meinem Kunden, der so eine Dienstleistung evtl. nur ein 
mal in Anspruch nimmt, erklären muss, dass er noch zusätzlich 5,1% 
abführen muss und dafür auch noch selber sorgen muss.

> Arbeitsplatz zuzusichern ;-), das Durchschnittseinkommen derer, die in die
> Kasse aufgenommen wurde betraegt nachwievor wohl unter 10.000 Euro im Jahr.

Laut Wikipedia sind es zwar "immerhin" 10.814 Euro, aber bei solchen 
Angaben fragt man sich auch, wer hier wie ehrlich ist.

Ciao!

Michael


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