[TYPO3-german] Typo3-Agenturen KSK-pflichtig?

Thorsten tk.zeiller at yahoo.de
Wed Sep 12 14:08:11 CEST 2007


Hallo Lars

>> Nun erhielten bereits 2 unserer Kunden/Auftraggeber von der KSK
>> (Künstlersozialkasse, Sozialversicherungsträger für freischaffende
> 
> wenn Ihr für den Kunden die Technik realisiert habt, muss der Kunde
> auch nichts zahlen. Für das Design des externen Grafikers habt Ihr ja
> bereits die KSK entrichtet bzw. muss der Kunde natürlich zahlen.
> Beziehen sich denn die Schreiben der KSK explizit auf Eure Aufträge?

Nein, das nicht, allerdings waren unsere Kunden mit der Einschätzung des 
Begriffes Webdesign leicht überfordert. Unser Part bestand hier eben 
auch nicht im "Design" sondern darin, eine grafische Vorlage eines 
(nicht von uns, sondern vom Kunden engagierten) Grafikers zuerst in eine 
HTML-Vorlage und daraus in TYPO3-Templates umzusetzen. Das fällt 
ziemlich unstrittig in die Rubrik Programmierung (auch wenn HTML-Coding 
nicht wirkliche Programmierung ist ...)

> Programmierung zählt NICHT zu den Abgabeleistungen der KSK. Die haben
> sich ja seinerseits sogar gesträubt, Webdesigner aufzunehmen, da die
> künstlerische Leistung nicht hoch genug ist.

Ist schon klar, nur versuchen die auf Teufel komm raus alles in die Ecke 
"Webdesign" zu schieben was irgendwie im Web zu sehen ist. Ich habe den 
Eindruck, dass den Kontrolleuren der KSK der Unterschied selbst nicht so 
ganz bewusst ist.

viele Grüße
Thorsten Zeiller


More information about the TYPO3-german mailing list