[TYPO3-german] Versuchte Abmahn-Abzocke mit Typo3-Template IBTT

Martin Schoenbeck ms.usenet.nospam at schoenbeck.de
Fri Jan 5 16:55:26 CET 2007


Hallo Joey,

JoH asenau schrieb:

> In diesem Fall sind die Nutzungsbedingungen aber eindeutig definiert, weil
> nämlich genau festgelegt ist, wer das Template kostenlos nutzen darf:
> http://ibtt.it-bo.com/de/angebote/typo3-template-ibtt/nutzungsbedingungen.html
> Es geht dabei überhaupt nicht um die eigentliche Art der Nutzung und ob
> diese kommerziell ist oder nicht, sondern einzig und allein darum, welchen
> Status der Inhaber der Domain hat, auf der dieses Template genutzt wird.

Wobei die Betonung aber ggf. auf 'Nutzung' liegen muß. Ein Template, das
sich noch im Originalzustand befindet, weil man es sich erstmal ansehen
will, wird ja noch nicht genutzt.

> (Ich gehe mal davon aus, daß dies zum Zeitpunkt als das Template
> heruntergeladen wurde mit gleichem Wortlaut bekanntgegeben wurde)

Der wurde nachdem Alois seine Postings abgesetzt hat, verändert. Vorher
stand da, zumindest berichtete Peter Fronteddu in
de.soc.recht.marken+urheber das: 

"Das Template ist für die nicht-kommerzielle Nutzung kostenlos. Mit
nicht-kommerzieller Nutzung ist gemeint, die Verwendung des Templates von:
* Privatpersonen, die eine pivate Internetseite erstellen möchten.
* staatlichen oder gemeinnützigen Organisationen.
Die einzige Bedingung ist, dass die Fußzeile inhaltlich und technisch
nicht verändert oder gelöscht werden darf." 

> Eine Überprüfung mit Hilfe von http://www.nic.at/ui/index.php/whois/ ergibt
> jedoch, daß die Domain auinger.at im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf
> jeden Fall kostenpflichtig ist, weil sie dem Organisationsnamen nach weder
> einer Privatperson noch einer staatlichen oder gemeinnütizigen Organisation
> gehört. Damit ist der Fall rechtlich gesehen ziemlich eindeutig.

Nachdem die auinger.at wohl weder vorher noch nachher irgendwie genutzt
wurde, dürfte, selbst wenn man das Installieren mal als Nutzung ansieht,
kein Richter davon zu überzeugen sein, daß man da eine nicht private
Nutzung herauslesen kann.

> Wer angesichts dieser klar und deutlich dargelegten Bedingungen diese
> dennoch verletzt und danach von "Abzocken" spricht, sollte dies zumindest
> nicht öffentlich tun, weil das, wie bereits gesagt, durchaus auch straf- und
> wettbewerbsrechtliche Relevanz haben kann.

Wenn die aber nachher erst so verändert werden, daß sie zum Fall passen? 

> Daß der beauftragte Anwalt gegebenenfalls überhöhte Gebühren gefordert hat,
> ändert IMHO nichts an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung an sich, könnte aber
> dazu führen, daß sie als sittenwidrig zu betrachten und damit nichtig wäre.

Sie ist, zumindest wenn Alois' Schilderung stimmt, wohl gleich aus mehreren
Gründen ein Schuß in den Ofen.

> BTW: Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema und keinesfalls
> irgendeine Form der Rechtsberatung!

Eben. Es geht ja nur darum, sowas mal zu diskutieren. 

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.


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