[TYPO3-german] Spam durch cront-it. Wo sind wir denn hier? Bricht das grosse Abwerben an!!!!!!!!

Lars Brinkmann brinkmann.lars at gmail.com
Thu Jan 12 20:35:52 CET 2006


Hallo!

> Das *neue* UWG sieht das aber anders.
Auch hier ist alles so schwammig formuliert, dass 20 Richter zu 20
verschiedenen Ergebnissen kommen können.

> § 7 Unzumutbare Belästigungen
Und wo bitte ist die Unzumutbarkeit definiert?

> 3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
> Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
> Adressaten vorliegt;
Wie ich bereits schon einmal geschrieben habe, ist ein Kontaktformular
auf einer Webseite in erster Linie KEINE elektronische Post. Erst der
Anbieter des Formulars macht daraus eine Email, weil er es so haben
möchte. Man kann die Formulardaten auch anderweitig verarbeiten. Aber
egal. Diskutieren macht hier keinen Sinn, weil sich selbst die
Rechtsprechung nicht eindeutig äußert.

> (3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei
> einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

> 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
Hahaha. Toller Text. Und wo muss er der Verwendung widersprechen? Das
macht doch alles keinen Sinn. Wenn man nur diesen Absatz liest, müsste
der Anbieter eines Kontaktformulars ja direkt daneben schreiben, dass
man dieses aber auf keinen Fall für Werbezwecke nutzen darf.

> Es ist egal ob es eine Kontaktaufnahme war oder ein Massmailing.
Nein, ist es nicht. Denn mit einer gelungenen Formulierung und
geschickter Rhetorik lässt sich alles drehen und wenden wie man es
gerne hätte. Ein sehr guter Anwalt kann Dich aus so einer Situtation
möglicherweise herauspauken, während ein frisch von der Uni kommender
so einen Prozess vielleicht völlig herhagelt. Und das bei gleicher
Sachlage.

Viele Grüße, Lars Brinkmann



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