[TYPO3-german] Spam durch cront-it. Wo sind wir denn hier? Bricht das grosse Abwerben an!!!!!!!!
meier
meier911 at web.de
Thu Jan 12 19:16:48 CET 2006
Lars Brinkmann schrieb:
> Hallo Martin!
>
>
>>Das sollte mich doch sehr wundern, wenn eine derartige Kontaktaufnahme
>>nicht die Anforderungen für eine Abmahnung erfüllt. Wenn es denn wirklich
>
> Warum sollte diese Vorgehensweise denn zu einer Abmahnung berechtigen?
> Dann musst Du ja jeden abmahnen, der ein Kontaktformular benutzt.
> Natürlich wäre es eleganter gewesen, wenn die Kontaktaufnahme per
> klassischer Briefpost erfolgt wäre. Aber solange kein Massmailing
> dahinter steckt, sehe ich die Sache als nicht so verwerflich. Da gibt
> es nun wirklich schlimmeres.
Das *neue* UWG sieht das aber anders.
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in
unzumutbarer Weise belästigt.
.
.
.
3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
Adressaten vorliegt;
Und es gibt nur noch diese Abweichungen!
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei
einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche
Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und
deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit
widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
nach den Basistarifen entstehen.
Es ist egal ob es eine Kontaktaufnahme war oder ein Massmailing.
meier
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