[Typo3-UG Oesterreich] neue Referenz aus dem Polit-Bereich:www.amspiess.at

Kurt Dirnbauer | Web:Consulting dirnbauer at web-consulting.at
Mon Mar 7 13:21:11 CET 2005


hi!

> (Wie ist eigenlich die
> rechtliche Lage ??? Darf ich jemanden dessen Adresse ich von
> irgendwo her hab (eingekauft?) einen Newsletter senden ? ...

Zusammenfassend, laut telekom-gesetz in .at

- an verbraucher darf keine email ohne vorherige zustimmung gesandt werden.
- email-werbung an unternehmen darf nur erfolgen, wenn
  dies ihren geschaeftsbetrieb betreffen
  (als it-dienstleister darf mir keine werbung
   ueber haarpflegeprodukte zugesandt werden. auch sonst net... ;-))
- die wahre identitaet des senders muss angegeben sein,
  und eine tatsaechlich (!) funktionierende opt-out moeglichkeit
  muss gewaehrleistet sein.


gustostueckerl:
- ist werbemail an mehr als an fuenfzig empfaenger gerichtet,
  darf sie nicht an verbraucher gesendet werden.
- email an verbraucher dann ohne ausdrueckliche genehmigung erlaubt,
  wenn beim kauf eine email-adresse dem verkaeufer bekannt gegeben wurde,
  und auf aehnliche produkte hingewiesen wird; auch nachrichten zum produkt
  erlaubt, wenn zum beispiel ein teil ausgetauscht werden muss.
  (immer aber mit opt-out!)
- gilt auch fuer sms und mms!


im ausland  ist das wieder anders geregelt.

cheers,
kurt





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