[Typo3-UG Oesterreich] neue Referenz aus dem Polit-Bereich:www.amspiess.at
Kurt Dirnbauer | Web:Consulting
dirnbauer at web-consulting.at
Mon Mar 7 13:21:11 CET 2005
hi!
> (Wie ist eigenlich die
> rechtliche Lage ??? Darf ich jemanden dessen Adresse ich von
> irgendwo her hab (eingekauft?) einen Newsletter senden ? ...
Zusammenfassend, laut telekom-gesetz in .at
- an verbraucher darf keine email ohne vorherige zustimmung gesandt werden.
- email-werbung an unternehmen darf nur erfolgen, wenn
dies ihren geschaeftsbetrieb betreffen
(als it-dienstleister darf mir keine werbung
ueber haarpflegeprodukte zugesandt werden. auch sonst net... ;-))
- die wahre identitaet des senders muss angegeben sein,
und eine tatsaechlich (!) funktionierende opt-out moeglichkeit
muss gewaehrleistet sein.
gustostueckerl:
- ist werbemail an mehr als an fuenfzig empfaenger gerichtet,
darf sie nicht an verbraucher gesendet werden.
- email an verbraucher dann ohne ausdrueckliche genehmigung erlaubt,
wenn beim kauf eine email-adresse dem verkaeufer bekannt gegeben wurde,
und auf aehnliche produkte hingewiesen wird; auch nachrichten zum produkt
erlaubt, wenn zum beispiel ein teil ausgetauscht werden muss.
(immer aber mit opt-out!)
- gilt auch fuer sms und mms!
im ausland ist das wieder anders geregelt.
cheers,
kurt
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