[Typo3-UG Oesterreich] OT - Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL
Georg Kuehnberger | plan2.net
gk at plan2.net
Sat Jul 24 23:23:21 CEST 2004
FYI,
So geht's Leuten, die GPL Software, wie TYPO3, (vielleicht sogar unter
anderem Namen) vertreiben, ohne die GPL beizulegen.
Also nicht vergessen, wann immer Ihr TYPO3 an Kunden liefert, immer die GPL
imklusive Copyright-Vermerke beilegen;
lg g
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49377
23.07.2004 16:52
Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL
Im juristischen Streit gegen dem Router-Hersteller Sitecom hat das
Open-Source-Projekt netfilter/iptables einen großen Erfolg verbuchen
können: Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das
Landgericht München eine einstweilige Verfügung bestätigt. Danach darf der
Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr
anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen, aber die
zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public
License GPL nicht einhalten. Auch der vergleichsweise hohe Streitwert des
Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro wurde in dem Urteil bestätigt.
Aus der seit dem heutigen Freitag vorliegenden schriftlichen
Urteilsbegründung wird deutlich, dass die Richter die GPL grundsätzlich als
rechtswirksam anerkennen. Wörtlich heißt es: "Die Kammer teilt die
Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf
Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann."
Der klagende GPL-Entwickler sei legitimiert, die Urheberrechte an dem
Sourcecode geltend zu machen.
"Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschem Recht
funktioniert", frohlockte Rechtsanwalt Till Jaeger, der das Projekt
netfilter/iptables vertritt, im Gespräch mit heise online. Nach diesem
"wohl weltweit ersten Urteil zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL"
sei sichergestellt, dass die Open-Source-Gemeinde wehrhaft ist. Umgekehrt
habe das Gericht klar gemacht, dass niemand etwas zu befürchten habe,
solange er sich an die GPL-Regeln halte.
Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist
noch nicht bekannt. Jaegers Mandant hat derweil festgestellt, dass Sitecom
auf der Website ein weiteres Router-Modell (WL-111) mit einer Firmware
anbietet, die gegen die GPL verstoße. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro
wegen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung habe man diesbezüglich
bereits beantragt, erklärte Jaeger. (hob/c't)
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